Der Priesterrat hat die Aufgabe, den Bischof in der Leitung des Bistums und in den pastoralen Aufgaben zu unterstützen. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. In der Regel tagt der Diözesanpriesterrat neunmal im Jahr. Außerordentliche Sitzungen können auch kurzfristig einberufen werden. Der Diözesanpriesterrat besteht aus gewählten und geborenen Mitgliedern, die der Bischof als Vorsitzender beruft. Insgesamt 13 Mitglieder wurden von der Gesamtheit der Priester des Bistums Aachen (Presbyterium) frei und geheim gewählt.
Gewählte Mitglieder des Priesterrates sind:
Pfarrer Propst Dr. Peter Blättler,
Pfarrer Dr. Christian Blumenthal
Pfarrer Propst Dr. Thomas Eicker
Pfarrer Rainer Gattys
Pfarrer Heinz Herpers,
Pfarrer Achim Köhler,
Pfarrer Andreas Mauritz,
Pfarrer Erik Pühringer,
Pfarrer Dr. Dennis Rokitta,
Pfarrer Frank Schürkens,
Pfarrer Rainer Thoma,
Pfarrer OFM, Wolfgang Thomé
Pfarrer Daniel Wenzel
Geborene Mitglieder sind die amtierenden Weihbischöfe, der Generalvikar, der Dompropst sowie die acht Regionalvikare.
Im Falle der Sedisvakanz hört der Priesterrat auf zu bestehen, und seine Aufgaben werden vom Konsultorenkollegium wahrgenommen; innerhalb eines Jahres nach Besitzergreifung muss der Bischof den Priesterrat neu bilden (Can. 501 - § 2).
Der Pastoralrat ist ein Organ zur Beratung des Bischofs in inhaltlichen und pastoralen Fragen.Der Diözesanpastoralrat hat 21 Mitglieder. So gibt es neun vom Bischof berufene Mitglieder sowie acht Mitglieder, die von den Regionalpastoralräten entsandt sind. Zudem gehören dem Rat der Weihbischof Karl Borsch sowie Generalvikar Pfr. Thorsten Aymanns an.
Rückfragen zum Diözesanpastoralrat nimmt der Geschäftsführer, Dr. Christian Schröder, entgegen
Tel.: 0241 / 452-303, E-Mail: Christian.SchroederBGV@bistum-aachen.de
Aus dem Diözesanpastoralrat /Mitglieder
Der Diözesanrat der Katholiken ist ein Netzwerk von Christinnen und Christen im Bistum Aachen. Er hat als das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils den Auftrag, die Teilhabe und Teilnahme aller an der Sendung der Kirche zu koordinieren und zu fördern.
Im Dialog innerhalb der Kirche und mit der Gesellschaft suchen die in ihm zusammengeschlossenen Laien Wege, wie sie den Auftrag des Evangeliums zur Mitgestaltung und Solidarität leben können.
Die 16 Vertreterinnen und Vertreter der Katholikenräte aus den Bistumsregionen und den katholischen Jugend- und Erwachsenenverbänden sowie weitere für die konkrete Arbeit hinzu gewählte Frauen und Männer beraten und beschließen im Diözesanrat unabhängig und eigenverantwortlich.
11 katholische Jugend- und 11 katholische Erwachsenenverbände im Bistum Aachen bündeln ihre Interessen und Kompetenzen im Diözesanverbänderat.
Gemeinsam vereinen sie weit über 100.000 Mitglieder unter ihrem Dach. Der Rat erörtert pastorale und kirchenpolitische Fragen.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat
Der aus fünf gewählten Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats gebildete Vermögensrat entscheidet über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte der außerordentlichen Vermögensverwaltung des Bistums und über Bauprojekte von jeweils mehr als 100.000 Euro der Kirchengemeinden. Zudem ist der Vermögensrat ebenso wie der Priesterrat bei allen Akten der Verwaltung, die unter der Beachtung der Vermögenslage des Bistums von größerer Bedeutung sind anzuhören.
Das durch die Mitglieder des Domkapitels in Aachen gebildete Konsultorenkollegium entscheidet zusätzlich zum Vermögensrat über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte der außerordentlichen Vermögensverwaltung des Bistums und ist wie der Vermögensrat bei allen Akten der Verwaltung, die unter der Beachtung der Vermögenslage des Bistums von größerer Bedeutung sind, anzuhören.
Im Diözesancaritasrat sind alle Einrichtungen und Vereinigungen vertreten, die auf caritativen Gebiet tätig sind. Dem Diözesancaritasrat gehören bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder an.
Seine wesentlichen Aufgaben sind die Beschlußfassung über die Jahresrechnung und den Jahresvoranschlag, Entlastung des Vorstandes, Bestellung einer Prüfgesellschaft für die Finanzen, die Beschlußfassung über wichtige Angelegenheiten und neue Unternehmungen des Verbandes, Beratung von Vorschlägen der Vertreterversammlung, die Koordination aller caritativen Aktivitäten, Wahl der übrigen Mitglieder des Diözesancaritasrates, Berufung der Vertreter für die Vertreterversammlung beim Deutschen Caritasverband Freiburg und die Regelung des Beitragswesens.
Die Vollversammlung ist die Vertretung der Orden, der rechtlich selbständigen Klöster, Kongregationen, Säkularinstitute und der Gesellschaften des Apostolischen Lebens im Bistum Aachen.
Vorsitzender ist der Diözesanbischof, vertreten durch den zuständigen Bischofsvikar, der den Vorsitz an die Ordensreferentin / den Ordensreferenten delegieren kann.
Ziele und Aufgaben sind:
Förderung des Kontaktes unter den Gemeinschaften im Bistum Aachen, Informationsaustausch zwischen den Gemeinschaften und mit dem Bischof, Vermittlung der Anliegen ihrer Mitglieder gegenüber dem Bischof, Beratung gemeinsamer Aufgaben und Koordination gemeinsamer Aktivitäten, Vertiefung aktueller geistlicher, pastoraler und gesellschaftlicher Themen, Wahl der Sprecherin / des Sprechers der Vollversammlung und ihres Vorstandes.
Der Gemeinsamen Konferenz gehören als Mitglieder an:
der Bischof, der Generalvikar, die Hauptabteilungsleiter/-innen, der/die Diözesancaritasdirektor/-in, zwei Vertreter des Diözesanpriesterrats, zwei Vertreter/-innen des Diözesanpastoralrates, zwei Vertreter/-innen des Diözesanrates der Katholiken, zwei Vertreter/-innen des Kirchensteuerrats, ein Vertreter des Domkapitels.
Die „Gemeinsame Konferenz" tritt regelmäßig mindestens dreimal im Jahr sowie kurzfristig bei Bedarf zusammen. Ihre Aufgaben sind:
Gegenseitige Information über die Arbeit in den Diözesanen Räten, Diskussion und Dialog über inhaltliche Positionen und Leitlinien sowie ökonomische Planungen, Koordination der inhaltlichen Arbeit der Diözesanen Räte und Absprachen mit den Verantwortlichen des Bischöflichen Generalvikariats.
Mitglieder (Stand Juni 2022):
Der Vermögensrat der Diözese Aachen nimmt seine Aufgaben bei den Entscheidungen des Bischofs bzgl. der Verwaltung und der Beaufsichtigung des Kirchenvermögens in der Diözese nach den Vorschriften des CIC, des diözesanen Rechtes und des Staatskirchenrechtes wahr. Er wirkt mit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Diözese sowie bei der Billigung der Haushaltsrechnung mit.
Als Mitglieder gehören ihm an:
der Generalvikar, ein Mitglied des Konsultorenkollegiums sowie in der Regel vier vom Bischof zu ernennende Mitglieder, die in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht wirklich erfahren sind und sich durch Integrität auszeichnen.