Nutzung im Lesesaal

Alle Interessierten können während der Öffnungszeiten im Lesesaal gebührenfrei die Archivalien sowie den Bibliotheksbestand einsehen. Grundlage hierfür ist die deutschlandweit gültige Kirchliche Archivordnung und die Benutzungsordnung des Bischöflichen Diözesanarchivs. Hierfür stehen acht Arbeitsplätze (Stromanschlüsse, WLAN vorhanden) zur Verfügung. Der Zugang zum Lesesaal ist barrierefrei. Bei Ihrem ersten Besuch in jedem Kalenderjahr müssen Sie einen Benutzungsantrag ausfüllen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir empfehlen jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme zur Platzreservierung und gezielten Vorbereitung Ihres Besuches.

Für die Einsichtnahme von digitalisierten Kirchenbüchern und Medien stehen zur Zeit zwei PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. Diese können Sie sich gerne im Vorfeld reservieren lassen.

Sollten Sie einzelne Reproduktionen unserer Archivalien benötigen, können Sie einen Antrag auf Fotografiererlaubnis stellen oder gemäß unserer geltenden Gebührenordnung (kostenpflichtige) Kopien anfertigen lassen. 

Gerne können Sie auch schriftliche Anfragen stellen, die sobald wie möglich beantwortet werden. Bei nichtwissenschaftlichen Anfragen können Kosten entstehen, worüber Sie im Vorfeld informiert werden. Bitte geben Sie hierfür Ihre vollständige Anschrift an. Anfragen bezüglich genealogischer Auskünfte aus Archivalien, welche bereits online veröffentlicht wurden, werden nicht bearbeitet. 

Lesesaal (c) Hinschläger / BDA