Seelsorger im Gefängnis müssen nicht ständig von Gott und vom Glauben reden. Sie müssen aber sehr wohl ein Gespür für die großen Lebensfragen, für die Dramen und Abgründe, die Hoffnungen und Wünsche haben, die oft in einem alltäglichen Gewand mit der Gottesfrage und mit einer religiösen Verwurzelung zu tun haben.
Gefängnisseelsorger sind da aufmerksam und scheuen sich nicht, solche Zusammenhänge zur Sprache zu bringen.
Im seelsorglichen Gespräch stehen sie jedem Inhaftierten ohne Ansehen der Person oder Religion als vertrauliche Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anliegen sind so vielfältig wie die Menschen und das Leben hinter Mauern und Gittern. Sie hören aktiv zu, bieten Hilfe zur Selbsthilfe, geben Wegweisung und Rat und sind, falls erforderlich, Anwalt der Inhaftierten.
Seelsorgliche Zuwendung geschieht in einer angemessenen Balance von wohlwollender Nähe und kritischer Distanz. Gefangene wachsen auch am Widerspruch und an der Herausforderung sich mit ihren Schattenseiten auseinanderzusetzen.
Beispiele des seelsorgerlichen Dienstes im Gefängnis:
- Vertrauliche Einzelgespräche (unter dem Siegel seelsorglicher Schweigepflicht)
- längerfristige Beratungs- und Begleitungsprozesse
- Pflege der Seelsorge und Andachts - Räume als Orte des Vertrauens und der wohlwollenden Begegnung
- Feier von Gottesdiensten – v.a. sonntags und zu besonderen Anlässen
- Religiöse Bildung und Orientierung; Bibelarbeit; Katechese
- Feier der Versöhnung (Beichtgespräch)
- Hinführung zu Taufe und Firmung
- Reflexions- und Meditationsrunden
- begrenzte materielle Hilfen (Alltagsdiakonie)
- Gruppen- u. Freizeitangebote
- Vermittlung ehrenamtlicher BetreuerInnen u./o. externer Bezugspersonen
- Mitwirkung bei der Vollzugsgestaltung
- Besuch und Beratung Angehöriger
- Durchführung von seelsorglichen Sonderbesuchen
- Begleitung zivilrechtlicher (standesamtlicher) Eheschließungen in der JVA
- Vermittlung weitergehender Hilfen durch kirchliche und andere Einrichtungen / Organisationen
- Zusammenarbeit mit anderen im Vollzug tätigen Fachdiensten, z.B. Durchführung eines regelmäßigen Begegnungstages für Paare (Partnerseminar); z.B. Soziales Training; z.B. Kooperation mit den Fachdiensten (SKM)
- Kontakte zu Gemeinden, kirchlichen Gruppen, Verbänden, Initiativen
- Zusammenarbeit mit der freien Straffälligenhilfe im Bereich von Caritas und Diakonie
- Öffentlichkeitsarbeit