Selbstbewusst den Unterricht gestalten

Verleihung der missio canonica: 52 Religionslehrer erhalten ihre kirchliche Beauftragung

Missio Canonica (c) Bistum Aachen / Andreas Schmitter
Missio Canonica
Datum:
Mo. 9. Okt. 2017
Von:
Anja Klingbeil
52 Religionslehrerinnen und - lehrer haben jetzt ihre missio canonica (kirchliche Beauftragung) erhalten haben.

Pfarrer Rolf-Peter Cremer, Leiter der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, feierte den Gottesdienst und ermunterte die Religionslehrer, selbstbewusst den Unterricht zu gestalten: "Ihre Schülerinnen und Schüler werden spüren, dass sie diese Glaubensvermittlung qualifiziert und für sie spannend gestalten."

Gemeinsam mit Dr. Thomas Ervens, Leiter der Abteilung Erziehung und Schule im Bischöflichen Generalvikariat, überreichte Cremer die Urkunden an die Lehrer. „Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein herausragender Ort, an dem junge Menschen mit dem christlichen Glauben in konkreter Weise in Berührung kommen. Er vermittelt somit Orientierung und befähigt die Schüler dazu, sich mit mit den Grundfragen des Lebens aus christlicher Sicht auseinanderzusetzen und eigene Positionen begründet zu entwickeln – ein wichtiger Aspekt für ein gelingendes Zusammenleben in einer modernen und pluralen Gesellschaft", betonte Dr. Thomas Ervens, Leiter der Abteilung Erziehung Schule im Bischöflichen Generalvikariat.

Im Bistum Aachen unterrichten über 3.000 Lehrer Tag für Tag knapp 150.000 Schüler an ungefähr 700 Schulen im Fach Katholische Religionslehre. Indem diese Lehrer dadurch den Schulen zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages verhelfen, leisten sie einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft.

Der feststehende Begriff für die kirchliche Lehrbeauftragung lautet "Missio canonica". Dies bedeutet: Kirchliche Sendung. Die Religionslehrer sind durch den Bischof gesandt, im Raum der Schule den christlichen Glauben in Gemeinschaft mit der Kirche zu vermitteln. Zudem erfüllen sie ihren Dienst mit staatlicher Unterrichtsbefähigung und als Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. eines anderen staatlich anerkannten Schulträgers. Grundlage für ihre Anstellung ist in der Regel die entsprechende Staatsprüfung für ein Lehramt und in jedem Falle die Kirchliche Bevollmächtigung.