Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst
Eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis wird Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern bzw. Referendarinnen und Referendaren auf Antrag erteilt. Sie ist neben dem Master / Ersten Staatsexamen Voraussetzung zur Erteilung des Katholischen Religionsunterrichts in der zweiten Ausbildungsphase. Zuständig für Erteilung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem der Ort des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) liegt, sofern dieser bei Antragsstellung schon bekannt ist. Ansonsten ist das Bistum zuständig, in dem die Universität liegt, an der der Abschluss erworben wurde. Die Unterrichtserlaubnis ist für alle fünf Bistümer Nordrhein-Westfalens gültig.