Wahl der Räte im Pastoralen Raum 2025

Im Bistum Aachen wird am 8. und 9. November gewählt.


Jede Stimme zählt: Im Bistum Aachen werden am 8. und 9. November die Räte der  Pastoralen Räume gewählt. Jede und jeder – im ganzen Bistum mehrere Hunderttausend Erwachsene und Jugendliche – kann das Gemeindeleben vor Ort also entscheidend mitprägen und gestalten. Diese Chance gilt es zu nutzen: entweder, indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, oder aber indem Sie sogar aktiv im Rat oder einem anderen Gremium mitarbeiten. 
Die Räte der Pastoralen Räume werden im Bistum Aachen zum ersten Mal gewählt. In den Räten werden alle grundlegenden Fragen der Pastoral beraten und mitentschieden, hier arbeiten Priester und Laien, Haupt- und Ehrenamtliche zusammen mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben der Pastoralen Räume in Zeiten des Um- und Aufbruchs zu gestalten. Die Aufgaben des Rates, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise sind festgelegt in der Satzung für den Rat des Pastoralen Raumes und der zugehörigen Wahlordnung.


Gleichzeitig finden die Wahlen für die Kirchenvorstände in unserem Bistum statt. Die Kirchenvorstände verwalten das Vermögen der Kirchengemeinden.

Engagieren Sie sich und gehen Sie wählen!  

FAQ zur Wahl des Pastoralen Rates

Im Bistum Aachen werden am 8. und 9. November 2025 die Räte für die Pastoralen Räume gewählt. In jedem Pastoralen Raum wird dann jeweils ein Rat des Pastoralen Raumes gewählt.
Am selben Wochenende finden auch die Wahlen für die Kirchenvorstände (siehe eigenes FAQ) statt. Wahlen zum Rat des Pastoralen Raumes finden alle vier Jahre statt.

Die Wahl der pastoralen Gremien und auch der Kirchenvorstände gibt allen Katholiken die Möglichkeit, ihre Kirche aktiv mitzugestalten. Das Recht, den eigenen Pastoralen Raum mitzugestalten, sollten alle nutzen. Zugleich bietet sich dadurch die Chance, auch die anstehenden Veränderungsprozesse aktiv selbst zu gestalten und so die Weichen für die Zukunft zu stellen. Der Rat wird für vier Jahre gewählt, das sorgt für Stabilität und Sicherheit bei anstehenden Planungen. Die Kirche hat über die Jahrhunderte immer ihr Gesicht verändert und sich neuen Herausforderungen gestellt. Mit der Wahl der Räte wird die engagierte Zusammenarbeit am Ort weiter gesichert. Mit jeder Stimme wird die pastorale Entwicklung vor Ort mitgestaltet.

In diesem Jahr wird in jedem der 44 Pastoralen Räume erstmals ein Rat des Pastoralen Raumes gewählt. Damit werden die Strukturen der Gemeinschaften der Gemeinden (GdG), der GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäte abgelöst. Der Rat des Pastoralen Raumes ist nun das entscheidende Gremium für alle pastoralen Belange im Pastoralen Raum.

Ab 2025 werden keine Pfarrei- und Gemeinderäte mehr gewählt. Um funktionierende Strukturen nicht zu zerstören, können diese Räte als Ausschüsse des Rates des Pastoralen Raumes existieren, wenn ein Ratsmitglied Mitglied des Ausschusses ist.
Dies bedeutet für die Pfarreien und Gemeinden eine Arbeitserleichterung, da sie keine Kandidierenden mehr suchen und Wahlen organisieren müssen. Ein Engagement ist nun niedrigschwelliger und flexibler möglich.

Der Rat des Pastoralen Raumes ist das oberste beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben in den 44 Pastoralen Räumen des Bistums. In ihm arbeiten Priester und Laien, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende zusammen mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben innerhalb des Pastoralen Raumes zu gestalten. Der Rat des Pastoralen Raumes ist verantwortlich für die „grundlegenden Fragen der Pastoral" im jeweiligen Pastoralen Raum. Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden – unter anderem über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit oder die Verantwortung für den Dienst am Nächsten. 
Die Mitglieder des Rates wählen zu Beginn der Legislaturperiode möglichst zwei Mitglieder in die Leitung des Pastoralen Raumes.
Der Rat des Pastoralen Raumes ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen anfallen. Er nimmt  den gesamten pastoralen Raum in den Blick und vergewissert auch die Orte von Kirche. Dazu nimmt er auch weitere Orte und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen und Institutionen in den Blick, die als Orte von Kirche in Frage kommen. Die Aufgaben des Rates, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise sind festgelegt in der Satzung für den Rat des Pastoralen Raumes und der zugehörigen Wahlordnung.

Die Vielfalt der unterschiedlichen Dörfer oder Stadtviertel innerhalb eines Pastoralen Raumes bedeutet auch, dass es auch unterhalb der Ebene des Pastoralen Raumes aktive Zentren gibt, Dies können (ehemalige) Pfarreien oder aktive Zentren sein. Hier kann ein Ortsausschuss wirksam werden. Er ist ein Ausschuss des Rates des Pastoralen Raumes. Ein Mitglied des Rates gründet den Ortsausschuss mit beliebig vielen Engagierten vor Ort, die dort flexibel mitarbeiten können, ohne gewählt werden zu müssen.
Die Aufgaben des Ortsausschusses erwachsen aus der Kenntnis der ortsspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Der Ortsausschuss kann sich um das Pfarr- oder Gemeindefest ebenso wie um und Einrichtungen, Gruppen und Veranstaltungen kümmern. Die genauen Aufgabengebiete sind so individuell und vielfältig wie die Pfarreien und Gemeinden.

Die letzte Wahl fand am 06. und 07. November 2021statt. Dabei wurden die GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäte gewählt. Diese werden nun durch die Wahl zum Rat des Pastoralen Raumes abgelöst.

Wahlberechtigt sind Katholik/innen, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und im Bistum Aachen ihren Hauptwohnsitz haben. Zu Wahl können auf begründeten Antrag auch Menschen zugelassen werden, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Pastoralen Raum hat (z. B. Aufgrund von Engagement in einem Pastoralen).

Wählbar sind Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und im Pastoralen Raum ihren Hauptwohnsitz haben oder aktiv am Gemeindeleben beteiligen. Sie müssen ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Nicht wählbar sind Menschen, wenn eine kirchenfeindliche Betätigung vorliegt, die nach konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Außerdem nicht wählbar sind Mitarbeitende des Pastoralen Raumes oder einer Kirchengemeinde im Pastoralen Raum.

Der bestehende Rat des Pastoralen Raumes im Übergang legt das Wahlverfahren fest und teilt dies dem Wahlausschuss mit. Die Wahllokale sind in der Regel in Kirchen und Pfarrheimen eingerichtet, auch eine Briefwahl ist möglich. Die Wahl findet geheim statt. 

Es können pro Rat 6 bis 16 Personen gewählt werden. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung der zu wählenden Mitglieder möglich (in der Wahlordnung geregelt). Hinzu kommen geborene, entsandte und kooptierte Mitglieder. Diese nicht gewählten Personen dürfen die Anzahl der gewählten Mitglieder nicht überschreiten.

Glossar

Seit dem 01.01.2025 gibt es im Bistum Aachen 44 Pastorale Räume. Dies sind territoriale Einheiten, die sich am Sozialraum und der Lebenswelt der Menschen orientieren meist mehrere Pfarreien und ehemalige Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) zusammenfassen. Von dieser Ebene aus wird Gemeindeleben in den Orten von Kirche gedacht und organisiert.
In jedem Pastoralen Raum gibt es Orte von Kirche. Dies können beliebig viele sein. Orte von Kirche können sowohl nicht-kirchliche Orte, an denen Kirche bewusst teilhaben möchte und darf, als auch bereits kirchlich geprägte Orte sein. Ein Ort von Kirche kann eine schon bestehende aktive Gemeinde mit ihren verschiedenen Gruppen sein (St. Martin in Musterdorf), aber auch eine besondere Gruppe mit besonderem Profil (Gospelchor mit überregionalen Auftritten) oder eine thematisch gebündelte Gruppe (alle Kindergruppen aus den einzelnen Ortsteilen). Wichtig ist nur, dass sie an mindestens einem Grundvollzug erkennbar sind (Liturgie, Zeugnis, Dienst an den Nächsten).
Der Ort von Kirche formuliert sein Profil und seinen Beitrag zum Pastoralen Raum sowie seinen Ressourcenbedarf und die Bereitschaft zur Vernetzung. Er wendet sich dafür an die Leitung des Pastoralen Raumes. Anschließend wird ein Ort von Kirche vom Rat des Pastoralen Raumes vergewissert.
Die Vollversammlung findet einmal im Jahr statt. Hier treffen sich alle Vertretungen der Orte von Kirche innerhalb eines Pastoralen Raumes. Sie ist ein reines Austausch-Gremium und das wichtigste Organ zur Vernetzung der Orte von Kirche im Pastoralen Raum. Eine Satzung regelt den Ablauf der und die Arbeit in der Vollversammlung.
Die Leitung besteht aus dem leitenden Pfarrer, möglichst zwei weiteren pastoralen oder diakonischen Mitarbeitenden, der Verwaltungsleitung sowie möglichst zwei ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Rat des Pastoralen Raumes gewählt werden. Die beiden Ehrenamtlichen können, müssen aber nicht gewählte Ratsmitglieder sein. Die Leitung leitet den Pastoralen Raum gemeinsam.

Die mindestens sechs gewählten Mitglieder wählen die ehrenamtlichen Mitglieder für die Leitung und bilden gemeinsam mit Vertretungen aus Leitung, vermögensverwaltendem Gremium und kooptierten Mitgliedern den Rat des Pastoralen Raumes. Dieser löst die bisherigen GdG-Räte ab. Zu seinen Aufgaben gehören die Vergewisserung der Orte von Kirche und die Beratung über alle pastoralen sowie seelsorglichen Themen in seinem Pastoralen Raum. Der Rat darf Ausschüsse gründen und kann so bei Bedarf auch kleinere Einheiten in einzelnen Ortsteilen abbilden und z. B. auf diese Weise Ortsausschüsse legitimieren. Eine Satzung und die Wahlordnung bilden die Grundlage für den Rat.