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Diözesaner Migrationsfonds im Bistum Aachen

In der Arbeit für geflüchtete Menschen stellen sich vielfältige kurzfristig zu lösende Herausforderungen, die neben Einsatzkraft und wohlwollender Zuwendung auch immer wieder Geld kosten.

Sie betreuen in kirchlichen Kontexten geflüchtete Menschen in der Region Heinsberg und stehen vor der Frage:

Woher nehmen, wie soll das gehen?

Dann kommt der

Regionale Nothilfefonds für geflüchtete Menschen

in's Spiel.

 

Der Diözesane Migrationsfonds stellt für jede Region einen Nothilfefonds zur Verfügung. Die Nothilfefonds werden in den Regionen von einer ausgewählten Stelle verwaltet. Dies ist für die Region Heinsberg der Katholikenrat der Region Heinsberg. Bei dieser Stelle können kurzfristige Hilfen für Flüchtlinge und Migranten beantragt werden. 


Dazu gehören:

  • Hilfe bei der Passbeschaffung in Form von Fahrtkosten

  • Antragskosten, evtl. Anwaltskosten

  • Hilfe bei der Familienzusammenführung

  • Unterstützung bei Möbelkauf und Kleidung

  • Hilfe bei Rückreise

  • Unterstützung bei Beerdigungen

  • Babyerstausstattung

  • Medikamente und Brillen

  • Hilfe bei Übersetzungen von Papieren

  • Dokumenten


Nicht dazu gehören:

  • Dauerhafte Finanzierung von z. B. Studienkosten

  • Teilnahmegebühren für Ferienspiele

  • Sprachkurse

  • Kosten, die für die Verwaltung des Nothilfefonds entstehen.

Diese Kosten können über entsprechende Maßnahmen/Projekte direkt beim Diözesanen Migrationsfonds gefördert werden. 

Bei Nachfragen zum Migrationsfonds, Nothilfefonds, Zuschussanträgen bzw. Verwendungsnachweisen für die Region Heinsberg wenden Sie sich bitte an Ralf Zanders oder Sabine Mazur. 

 

Über die Ansprechpartner/-innen der anderen Regionen im Bistum Aachen geben die "Informationen zur Verwendung der Mittel aus dem Nothilfefonds im Diözesanen Migrationsfonds" des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e. V. Auskunft. 

 

SPRECHEN SIE UNS AN: