Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen erhält zusätzliche Kapazitäten

Bisher 1.136 Anträge eingegangen – 142 Anträge beschieden

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zerbrochene Scheibe
Datum:
Di. 22. Juni 2021
Von:
Pressemitteilung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) erhält zur beschleunigten Bearbeitung der besonders in den Monaten Februar bis April 2021 eingegangenen hohen Zahl von Anträgen nunmehr für die Geschäftsstelle weitere Mitarbeiter und zusätzliche Mittel.

Dr. Stefan Vesper, der frühere Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, koordiniert künftig die Geschäftsstelle der UKA. Er ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür verantwortlich, dass die eingehenden Anträge für die engmaschig stattfindenden Sitzungen der UKA zügig aufgearbeitet werden. Außerdem wird er sich um die Außenkontakte kümmern. Die Geschäftsstelle erhält zusätzlich zwei weitere Mitarbeitende. Alle Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstehen den fachlichen Weisungen der Vorsitzenden der UKA.

Bisher sind 1.136 Anträge in der UKA eingegangen, deren Mitglieder sämtlich ehrenamtlich arbeiten und zu einem erheblichen Teil voll berufstätig sind. Obwohl die individuelle Sitzungsvorbereitung sehr aufwändig ist, tagt die UKA inzwischen mindestens im zweiwöchigen Rhythmus.

Eine Änderung der Ordnung für das Verfahren ermöglicht der UKA zusätzlich, einstimmig in kleineren Spruchkörpern (sogenannten Kammern) zu entscheiden. Bei grundsätzlichen Fragen oder strittigen Entscheidungen müssen jedoch wie bisher weiter mindestens fünf Mitglieder der UKA zusammenkommen, um beschlussfähig zu sein. In den Sitzungen der Kommission ist eine interdisziplinäre Beratung und gründliche Prüfung jedes Antrags auch weiterhin die Grundvoraussetzung für eine angemessene und ausgewogene Entscheidung der UKA.

Die UKA priorisiert schon seit Beginn ihrer Tätigkeit die Entscheidungen über Anträge, damit Betroffene in besonders dringlichen Fällen kurzfristig eine Entscheidung erhalten. Beispielsweise das hohe Alter oder eine lebensgefährliche Erkrankung Betroffener begründen eine besondere Dringlichkeit, umgehend zu entscheiden. Derzeit finden in den Sitzungen circa hälftig priorisierte und nicht priorisierte Anträge Berücksichtigung. Über nicht priorisierte Anträge entscheidet die UKA in aller Regel nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle. Die personelle Stärkung der Geschäftsstelle soll nun wesentlich dazu beitragen, ihre Bearbeitungszeiten noch weiter zu verkürzen. Damit können auch die im Kammerverfahren in höherer Anzahl zu bescheidenden Anträge zeitnah terminiert werden.

Die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske, erklärt: „Wir hoffen, mit dieser schnellen Reaktion auf die hohen Eingangszahlen der vergangenen Monate durch Verfahrenserleichterung und Personalaufstockung nun noch zügiger arbeiten zu können. Der Verband der Diözesen Deutschlands ist unserer Bitte rasch nachgekommen und hat auf seiner gestrigen (21. Juni 2021) Vollversammlung die Stellenausweitung ermöglicht. Neben der bisher schon von der UKA praktizierten Erhöhung der Sitzungsfrequenz und den erweiterten Entscheidungsmöglichkeiten in Spruchkörpern werden wir so zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge kommen. Es ist unser Anliegen, die belastende Wartezeit im Sinne der Betroffenen möglichst kurz zu halten.“

Seit Beginn des Jahres 2021 arbeitet die UKA als interdisziplinär besetztes Gremium aus sieben ehrenamtlich tätigen Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychotherapie und Psychologie auf der Basis der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids vom 24. November 2020.

Hinweis:

In der beigefügten Anlage wird die Statistik der bisher eingegangenen Anträge dokumentiert.

Zahlen für das Bistum Aachen (Stand 22. Juni 2021)

  • 20 Erstanträge, für diese Anträge liegt 1 Leistungsbescheid vor.
    63 Folgeanträge, für diese Anträge liegen 6 Leistungsbescheide vor.


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Hintergrund:

Die Mitglieder der UKA stehen in keinem Anstellungs- und Abhängigkeitsverhältnis zu der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig.

Die UKA nimmt grundsätzlich nur von kirchlichen Institutionen oder den dort benannten Ansprechpersonen übersandte Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids von sexuellem Missbrauch Betroffener entgegen und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden. Die UKA ist bundesweit tätig, sodass nun bundesweit im Sinne einer Gleichbehandlung mit vergleichbaren Entscheidungen zu rechnen ist. Der Begriff des sexuellen Missbrauchs im Sinne der Ordnung umfasst dabei sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen.

Leistungsanträge sind auch für Betroffene möglich, die bereits auf Empfehlung der Zentralen Koordinierungsstelle und auf der Basis damals niedriger vorgesehener Anerkennungsbeträge Zahlungen erhalten haben (sogenannte Altanträge).