Kirchenvorstandswahlen im Bistum Aachen

Am 17. und 18. November wird gewählt

Wahlzettel (c) Tim Reckmann / pixelio.de
Wahlzettel
Datum:
Mi. 31. Okt. 2018
Von:
iba

Aachen, (iba) – Am 17. und 18. November 2018 werden in den 326 Kirchengemeinden des Bistums Aachen die Kirchenvorstände gewählt.

Die Wahlberechtigten haben zudem die Möglichkeit, bis zum 14. November im Pfarrbüro der Kirchengemeinde einen Antrag auf Briefwahl zu stellen.

Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und verwaltet ihr Vermögen. „Damit kommt den ehrenamtlichen Vertretern dieses wichtigen Gremiums gerade in Zeiten des spürbaren Wandels eine verantwortungsvolle Aufgabe zu“, sagt Dr. Andreas Frick, Generalvikar des Bistums Aachen. „Ich ermutige ausdrücklich alle wahlberechtigten Katholiken, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mit Ihrer Stimme unterstützen und motivieren Sie das ehrenamtliche Engagement Ihrer Kirchvorstandsvertreter“, appelliert der Generalvikar und baut auf eine gute Wahlbeteiligung als Zeichen der gemeinsamen Verantwortung für die Erneuerung der Kirche.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer und gewählten Laien zusammen, es kann darüber hinaus auch ein weiterer Geistlicher Mitglied sein. Die Anzahl der gewählten Laien hängt dabei von der Gemeindegröße ab und reicht von sechs bis sechzehn. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus und wird durch Neuwahl ersetzt; eine Wiederwahl ist dabei möglich. Zur Wahl stehen insgesamt 1.270 Kirchenvorstandsämter. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Bereich der Zivilgemeinde ihrer Pfarrei wohnen. Im Bistum Aachen sind dies rund 900.000 Katholiken. (iba/Na 084)