Solidaritätsfonds für arbeitslose Menschen im Bistum Aachen 2022

Solidaritätsfonds (c) Bistum Aachen
Solidaritätsfonds
Datum:
Fr. 2. Juli 2021
Von:
Kathrin Henneberger

Bis zum 31. August 2021 können Anträge für eine Förderung im Jahr 2022 gestellt werden. 

Das Bistum Aachen fördert über den Solidaritätsfonds zahlreiche Arbeitslosenmaßnahmen, deren Aufgabe in der Beratung, Bildung, Begegnung und Selbsthilfe für die Betroffenen liegt. Bis zum 31. August 2021 können Initiativen und Projekte beim Bistum Aachen, Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, einen Antrag auf Förderung für das Jahr 2022 stellen.

Wie jedes Jahr unterstützt das Bistum Aachen auch für 2022 Projekte der Arbeitslosenarbeit, um Menschen ohne Erwerbsarbeit Perspektiven zu geben. Die Mittel hierfür stammen aus Kirchensteuern, der jährlichen Solidaritätskollekte im Mai sowie Spenden und Solidaritätsaktionen wie dem Solidaritätslauf.

Anträge auf Förderung der Arbeitslosenarbeit können alle Träger von Arbeitslosenarbeit auf Orts-, Regional- und Diözesanebene stellen, die Angebote für von Arbeitslosigkeit betroffene und bedrohte Personen durchführen, der katholischen Kirche im Bistum Aachen angehören, oder eng mit ihr zusammenarbeiten.

Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die zum Download zur Verfügung steht. Mehr über kirchliche Arbeitslosenarbeit erfahren Sie auf der Seite des  Koordinationskreises Kirchlicher Arbeitsloseninitiativen im Bistum Aachen oder hier: Solidaritätskollekte und Neues aus der Arbeitslosenarbeit.

Downloads - Richtlinie und Antragsformular