Hilfsangebote

Durch die 24-Stunden-Rufbereitschaft praktizieren die Kirchen „Erste-Hilfe für die Seele“ an den Menschen. Über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr ist stets ein Seelsorger / eine Seelsorgerin für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst erreichbar. Die Gelegenheiten, zu denen Seelsorger / Seelsorgerinnen alarmiert werden können sind unter Anderem:

  • Tod eines Angehörigen im häuslichen Bereich
  • Verkehrsunfall
  • Tod eines Kindes
  • Plötzlicher Kindstod
  • Todesbenachrichtigung in Kooperation mit der Polizei
  • Suizid
  • Suizidalität
  • Brand
  • Großschadenslage
  • Sonstige Krise

Die NFS kann durch ihre schnelle Erreichbarkeit dem Handeln der Gemeinden und der funktionalen pastoralen Dienste vorausgehen, ohne dieses zu ersetzen. Durch eine geregelte Übergabe an den zuständigen Seelsorger / die zuständige Seelsorgerin wird eine nachgehende Seelsorge in vielen Fällen erst möglich. Die NFS ist ein Angebot für alle Menschen in Not, ungeachtet ihrer Konfessionalität und Religiosität. In jedem Fall versucht sie, wo dies angemessen erscheint, eine weiter gehende Begleitung zu ermöglichen.

Seelsorgerliche Begleitung von Einsatzkräften geschieht aber auch durch Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger durch Begleitung während und nach besonders belastenden Einsätzen, durch ein niederschwelliges Gesprächsangebot

Seelsorge in Großschadenslagen dient der Vermeidung und Begrenzung von Traumatisierungen bei einem Unfall mit vielen Verletzten und Getöteten. Notfallseelsorger/innen begleiten unverletzte Betroffene, Leichtverletzte in Wartepausen und erschöpfte Einsatzkräfte. Seelsorge in Großschadenslagen geschieht durch mehrere Notfallseelsorger/innen eines Notfallseelsorgesystems, sowie durch Notfallseelsorgekräfte aus benachbarten Städten und Kreisen. Bei schwer wiegenden Traumatisierungen soll die NFS mit dafür Sorge tragen, dass eine Betreuung Einzelner oder ganzer Gruppen von Betroffenen auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird.