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KODA-Wahl 2026

Am 20. Mai 2026 findet in Aachen die KODA-Wahl im Bistum Aachen statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen des KODA-Wahlvorstands zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

Was ist die Regional-KODA NW?

Was ist die Regional-KODA NW?
24. Feb. 2026

Was ist die „KODA“?

KODA ist die Abkürzung für "Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts". In dieser paritätisch besetzten Kommission handeln die Mitarbeitervertreter*innen und Dienstgebervertreter*innen gemeinsam die Regelungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) aus. 
Zur Website der Regional-KODA NW

Wer wird von wem gewählt?

Gewählt werden im Bistum Aachen drei Vertreter*innen der Mitarbeiterseite für die Regional KODA NW. Wählbar sind volljährige Mitarbeitende, die seit mdst. einem Jahr im kirchlichen Dienst stehen. Zur Wahlversammlung am 20. Mai 2026 werden die sogenannten Wahlbeauftragten eingeladen, die von der Mitarbeitervertretung der jeweiligen Einrichtung bestimmt werden. Es handelt sich um ein neues Wahlverfahren, welches das frühere Urwahlverfahren ablöst. 

Ablauf und Fristen im Überblick

Der Wahlvorstand erhält vom Generalvikar bis spätestens 6 Monate vor dem ersten möglichen Tag der Wahlversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 KODA-Wahlordnung) das verbindliche Verzeichnis der Dienstgeber, die 6 Monate vor dem ersten möglichen Tag der Wahlversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 KODA-Wahlordnung) die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KODA-Ordnung erfüllen. Nach Ablauf der nach § 4 Absatz 4 festgesetzten Frist kann der Generalvikar das Verzeichnis des Satzes 1 auf Vorschlag des Wahlvorstandes ergänzen.

(§ 3 Abs. 2 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

bis 31.10.2025
Die im verbindlichen Verzeichnis der Dienstgeber aufgeführten Dienstgeber übermitteln dem Wahlvorstand auf dessen Aufforderung hin bis zum 14.11.2025 Name und Anschrift der jeweiligen Vorsitzenden/des jeweiligen Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen sowie die höchstmögliche Zahl der Mitglieder der Mitarbeitervertretung bei der jüngsten Wahl zur Mitarbeitervertretung. 
(§ 2 Abs. 3 und 4 KODA-Wahlordnung)
bis 14.11.2025

Die Dienstgeber bestätigen dem KODA-Wahlvorstand bis zum 22.12.2025 die Weitergabe der Formulare für die Wahlvorschläge an die wahlvorschlagsberechtigten Mitarbeiter.

(§ 5 Abs. 2 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

Unterlagen für die Wahl:

bis 22.12.2025

Nach Aufforderung durch den Wahlvorstand teilen die Mitarbeitervertretungen dem Wahlvorstand bis zum 16.01.2025 die von ihnen benannten Wahlbeauftragten mit.
(§ 4 Abs. 3 u. 4 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

bis 16.01.2025

Alle wahlvorschlagsberechtigten Mitarbeitenden können bis zum 6.3.2026 beim KODA-Wahlvorstand Wahlvorschläge einreichen.

(§ 5 und § 6  KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

Unterlagen für die Wahl:

bis 06.03.2025

Der Wahlvorstand lädt die Wahlbeauftragten zur Wahlversammlung am 20.05.2026 ins "Forum M" in Aachen ein. Einlass ist ab 9:30 Uhr, Beginn um 10 Uhr. Die Wahlversammlung wird vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes geleitet. Die Kandidat*innen erhalten hierbei Gelegenheit zur Vorstellung.

(§ 8 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

20.05.2026

FAQ - Häufige Fragen

Betroffen sind alle kirchlichen Einrichtungen im Bistum Aachen, solange sie nicht satzungsgemäß die AVR der Caritas anwenden.

Der Geltungsbereich ist in § 1 der KODA-Ordnung (PDF) geregelt. Da die Wahl selbst mit von der MAV zu benennenden Wahlbeauftragten organisiert wird, können sich folgerichtig nur die Einrichtungen an der Wahl beteiligen, die eine MAV haben. Wahlvorschläge wiederum können aus allen Einrichtungen gemacht werden.

Wahlvorschlagsberechtigt sind Mitarbeitende im Sinne von § 3 MAVO, die am 20. Mai 2026 seit mdst. sechs Monaten in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Die genauen Voraussetzungen sowie Ausschlussgründe sind geregelt in  § 5 der KODA-Ordnung (PDF). Für die Wahlvorschläge werden vom KODA-Wahlvorstand über die Dienstgeber Formulare mit genauen Informationen zur Verfügung gestellt.

Wahlbeauftragte müssen Mitarbeitende im Sinne von § 3 MAVO sein und bei dem Dienstgeber beschäftigt sein, dessen MAV sie benennt.

Die von der MAV benannten Wahlbeauftragten nehmen an der Wahlversammlung teil und wählen die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Regional-KODA NW. Die Anzahl der zu benennenden Wahlbeauftragten richtet sich nach der Größe der zu wählenden MAV entsprechend § 4 Abs. 2 KODA-Wahlordnung (PDF-Download) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MAVO. Die Wahlbeauftragten werden für ihre Tätigkeit freigestellt und die Reisekosten erstattet.

Die Wahl findet am 20. Mai 2026 im Forum M in Aachen statt.

Zu dieser Wahlversammlung werden die von den Mitarbeitervertretungen benannten Wahlbeauftragten eingeladen. Die Kandidat*innen erhalten in der Versammlung die Gelegenheit, sich vorzustellen. Einlass ist ab 9:30 Uhr, die Wahlveranstaltung beginnt um 10 Uhr. 

Der KODA-Wahlvorstand im Bistum Aachen

Simone Schneider

Vorsitzende

Verwaltungszentrum Aachen

Tibor Nemeth

Stellvertretender Vorsitzender

Bischöfliches Generalvikariat

Hannelore Loevenich

Schriftführerin

profinos gGmbH

Dominic Winkel

DiAg MAV Aachen

Sylvia Homm

Bischöfliches Generalvikariat
Gesamtmitarbeitervertretung im Bistum Aachen