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KODA-Wahl 2026

Am 20. Mai 2026 fand in Aachen die KODA-Wahl im Bistum Aachen statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen des KODA-Wahlvorstands zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

Vorläufiges Wahlergebnis

Datum:
20. Mai 2026

Hier in der Reihenfolge der Stimmen das vorläufige Wahlergebnis der Wahlversammlung der Regional-KODA NW am 20. Mai 2026 für die KODA-Mitarbeitervertreter*innen des Bistums Aachen.

Die drei Kandidat*innen mit den meisten Stimmen wurden aus dem Bistum Aachen in die Kommission gewählt:

69 Stimmen - Dr. Georg Souvignier

61 Stimmen - Timo Sprenger

46 Stimmen - Anja Hermanns

Die vierte Kandidatin nach Stimmen ist als Ersatzmitglied gewählt:

30 Stimmen - Corina Gottfried

Das Wahlergebnis wird im Amtsblatt der Diözese Aachen aufgrund des für Juni bereits verstrichenen Redaktionsschlusses in der Juli-Ausgabe offiziell bekannt gegeben.

 

Was ist die Regional-KODA NW?

Was ist die Regional-KODA NW?
24. Feb. 2026

Was ist die „KODA“?

KODA ist die Abkürzung für "Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts". In dieser paritätisch besetzten Kommission handeln die Mitarbeitervertreter*innen und Dienstgebervertreter*innen gemeinsam die Regelungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) aus. 
Zur Website der Regional-KODA NW

Wer wird von wem gewählt?

Gewählt werden im Bistum Aachen drei Vertreter*innen der Mitarbeiterseite für die Regional KODA NW. Wählbar sind volljährige Mitarbeitende, die seit mdst. einem Jahr im kirchlichen Dienst stehen. Zur Wahlversammlung am 20. Mai 2026 werden die sogenannten Wahlbeauftragten eingeladen, die von der Mitarbeitervertretung der jeweiligen Einrichtung bestimmt werden. Es handelt sich um ein neues Wahlverfahren, welches das frühere Urwahlverfahren ablöst. 

Hinweise zur Wahlversammlung am 20. Mai im Forum M in Aachen

Die Wahlversammlung findet am 20. Mai im Forum M (Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen) in Aachen statt. Eingeladen sind alle von der jeweiligen MAV bestellten Wahlbeauftragten sowie die Kandidat*innen, die sich auf der Versammlung persönlich vorstellen. 

Einlass ist ab 9:30 Uhr, um 10 Uhr beginnt die Versammlung. Alle Eingeladenen werden gebeten, pünktlich zu erscheinen und genügend Zeit für die Anreise einzuplanen. Nach 10 Uhr kann leider kein Einlass mehr stattfinden!

Wahlbeauftragte dürfen laut KODA-Wahlordnung der Wahlversammlung nur aus unabwendbaren Gründen fernbleiben. In dem Fall kann eine Stimmrechtsübertragung an einen anderen Wahlbeauftragten erfolgen. Jede/-r Wahlbeauftragte/-r kann nur eine weitere Stimme übertragen bekommen (§ 8 Abs. 4 KODA-Wahlordnung). Die Stimmrechtsübertragung ist dem Wahlvorstand textlich anzuzeigen und muss bis spätestens am Wahltag um 9:45 Uhr per E-Mail erfolgt sein an die Adresse: koda-wahl@bistum-aachen.de 

Folgende Kandidat*innen stellen sich zur Wahl (in alphabetischer Reihenfolge)

Die Kandidat*innen werden sich in der Wahlversammlung persönlich vorstellen und die Fragen der anwesenden Wahlbeauftragten beantworten.

Corina Gottfried

Corina Gottfried

pro futura gGmbH / wohnhaft in Stolberg

freigestellt für die Wahrnehmung von Wahlämtern:

  • Delegierte und Vorstandsmitglied in der DiAg-MAV im Bistum Aachen
  • Mitglied Mitarbeiterseite Regional-KODA NW
  • Mitarbeitervertretung pro futura gGmbH
Anja Hermanns

Anja Hermanns

Misereor / wohnhaft in Aachen

Seit März 2018 Sachbearbeiterin Finanzielle Zusammenarbeit bei der Begleitung von Entwicklungshilfeprojekten in Asien.

Georg  Souvignier

Georg Souvignier

Bistum Aachen / wohnhaft in Aachen

Seit 2021 zu 100% freigestellt für die Wahrnehmung von Wahlämtern:

  • Mitglied Mitarbeiterseite Regional-KODA NW
  • der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK)
  • Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Aachen
  • der MAV der Bildungs- und Beratungseinrichtungen des Bistums Aachen
  • Vertreterversammlung der KZVK (Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Köln)
Timo Sprenger

Timo Sprenger

pastoraler Dienst Bistum Aachen / wohnhaft in Krefeld

Gemeindereferent Pastoraler Raum Krefeld/Meerbusch
mit 60 % BU freigestellt für die Wahrnehmung von Wahlämtern:

  • Vorsitzender MAV Pastoral und Verwaltung im Bistum Aachen
  • Mitglied Mitarbeiterseite Regional-KODA NW

Ablauf und Fristen im Überblick

Der Wahlvorstand erhält vom Generalvikar bis spätestens 6 Monate vor dem ersten möglichen Tag der Wahlversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 KODA-Wahlordnung) das verbindliche Verzeichnis der Dienstgeber, die 6 Monate vor dem ersten möglichen Tag der Wahlversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 KODA-Wahlordnung) die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KODA-Ordnung erfüllen. Nach Ablauf der nach § 4 Absatz 4 festgesetzten Frist kann der Generalvikar das Verzeichnis des Satzes 1 auf Vorschlag des Wahlvorstandes ergänzen.

(§ 3 Abs. 2 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

bis 31.10.2025
Die im verbindlichen Verzeichnis der Dienstgeber aufgeführten Dienstgeber übermitteln dem Wahlvorstand auf dessen Aufforderung hin bis zum 14.11.2025 Name und Anschrift der jeweiligen Vorsitzenden/des jeweiligen Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen sowie die höchstmögliche Zahl der Mitglieder der Mitarbeitervertretung bei der jüngsten Wahl zur Mitarbeitervertretung. 
(§ 2 Abs. 3 und 4 KODA-Wahlordnung)
bis 14.11.2025

Die Dienstgeber bestätigen dem KODA-Wahlvorstand bis zum 22.12.2025 die Weitergabe der Formulare für die Wahlvorschläge an die wahlvorschlagsberechtigten Mitarbeiter.

(§ 5 Abs. 2 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

Unterlagen für die Wahl:

bis 22.12.2025

Nach Aufforderung durch den Wahlvorstand teilen die Mitarbeitervertretungen dem Wahlvorstand bis zum 16.01.2025 die von ihnen benannten Wahlbeauftragten mit.
(§ 4 Abs. 3 u. 4 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

bis 16.01.2025

Alle wahlvorschlagsberechtigten Mitarbeitenden können bis zum 6.3.2026 beim KODA-Wahlvorstand Wahlvorschläge einreichen.

(§ 5 und § 6  KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

Unterlagen für die Wahl:

bis 06.03.2025

Der Wahlvorstand lädt die Wahlbeauftragten zur Wahlversammlung am 20.05.2026 ins "Forum M" in Aachen ein. Einlass ist ab 9:30 Uhr, Beginn um 10 Uhr. Die Wahlversammlung wird vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes geleitet. Die Kandidat*innen erhalten hierbei Gelegenheit zur Vorstellung.

(§ 8 KODA-Wahlordnung)

KODA-Wahlordnung als PDF zum Download

20.05.2026

FAQ - Häufige Fragen

Betroffen sind alle kirchlichen Einrichtungen im Bistum Aachen, solange sie nicht satzungsgemäß die AVR der Caritas anwenden.

Der Geltungsbereich ist in § 1 der KODA-Ordnung (PDF) geregelt. Da die Wahl selbst mit von der MAV zu benennenden Wahlbeauftragten organisiert wird, können sich folgerichtig nur die Einrichtungen an der Wahl beteiligen, die eine MAV haben. Wahlvorschläge wiederum können aus allen Einrichtungen gemacht werden.

Wahlvorschlagsberechtigt sind Mitarbeitende im Sinne von § 3 MAVO, die am 20. Mai 2026 seit mdst. sechs Monaten in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Die genauen Voraussetzungen sowie Ausschlussgründe sind geregelt in  § 5 der KODA-Ordnung (PDF). Für die Wahlvorschläge werden vom KODA-Wahlvorstand über die Dienstgeber Formulare mit genauen Informationen zur Verfügung gestellt.

Wahlbeauftragte müssen Mitarbeitende im Sinne von § 3 MAVO sein und bei dem Dienstgeber beschäftigt sein, dessen MAV sie benennt.

Die von der MAV benannten Wahlbeauftragten nehmen an der Wahlversammlung teil und wählen die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Regional-KODA NW. Die Anzahl der zu benennenden Wahlbeauftragten richtet sich nach der Größe der zu wählenden MAV entsprechend § 4 Abs. 2 KODA-Wahlordnung (PDF-Download) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MAVO. Die Wahlbeauftragten werden für ihre Tätigkeit freigestellt und die Reisekosten erstattet.

Die Wahl findet am 20. Mai 2026 im Forum M in Aachen statt.

Zu dieser Wahlversammlung werden die von den Mitarbeitervertretungen benannten Wahlbeauftragten eingeladen. Die Kandidat*innen erhalten in der Versammlung die Gelegenheit, sich vorzustellen. Einlass ist ab 9:30 Uhr, die Wahlveranstaltung beginnt um 10 Uhr. 

Der KODA-Wahlvorstand im Bistum Aachen

Simone Schneider

Vorsitzende

Verwaltungszentrum Aachen

Tibor Nemeth

Stellvertretender Vorsitzender

Bischöfliches Generalvikariat

Hannelore Loevenich

Schriftführerin

profinos gGmbH

Dominic Winkel

DiAg MAV Aachen

Sylvia Homm

Bischöfliches Generalvikariat
Gesamtmitarbeitervertretung im Bistum Aachen