Für die Konversion sind folgende Dokumente erforderlich:
- Austrittsbescheinigung aus der Kirche oder Religionsgemeinschaft, deren Mitglied Sie waren (Amtsgericht oder Glaubensgemeinschaft)
- Taufurkunde der bisherigen Kirche
- ggf. standesamtliche bzw. kirchliche Eheschließungsurkunde (Falls Sie das eine oder andere Dokumente nicht mehr besitzen, sind wir Ihnen gerne behilflich.)