Die Satzung für die GdG-Räte im Bistum Aachen bietet drei besondere Formen einer geteilten Verantwortung für die Leitung von Pfarreien und Gemeinden an, die je nach Situation der Gemeinschaft der Gemeinden Anwendung finden können. Die Satzung für die GdG-Räte im Bistum Aachen bietet drei besondere Formen einer geteilten Verantwortung für die Leitung von Pfarreien und Gemeinden an, die je nach Situation der Gemeinschaft der Gemeinden Anwendung finden können.