Im Rahmen der pastoralen Entwicklung in den Gemeinschaften der Gemeinden muss unter anderem auch die Frage nach der Nutzung der Kirchengebäude diskutiert werden. Die Durchführung des KIM-Prozesses (Kirchliches Immobilienmanagement) oder die Erstellung eines Pastoralkonzeptes für die GdG machen eine neue Bewertung des Immobilienbestandes notwendig. Um diese komplexe Fragestellung bearbeiten zu können, stehen verschiedene Frageraster zur Verfügung.
- Die Thesen zur Nutzung und Umnutzung sollen helfen, grundsätzlich die Fragen nach zukünftig notwendigem Kirchenraum auf GdG-Ebene zu diskutieren.
- Die Verfahrensrichtlinien sollen den Ablauf des Verfahrens einer Änderung der Nutzung/Umnutzung der Kirche klären.
- Die Kriterien sollen den Verantwortlichen zur Einstufung und Vergleichbarkeit der Kirchen helfen.
Die Unterlagen erhalten Sie beim:
Bischöflichen Generalvikariat
Hauptabteilung 1 – Pastoral / Schule / Bildung
Fachbereich Gemeindearbeit
Klosterplatz 7
52062 Aachen