Papst Franziskus nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Mussinghoff an

Pontifikalamt zum Abschied am vierten Advent

Bischof - Papst (c) L'Osservatore Romano
Datum:
Di. 8. Dez. 2015
Von:
iba und Domkapitel
Aachen – Papst Franziskus hat das Emeritierungsgesuch von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff zum heutigen Tag (8. Dezember 2015) angenommen. Dies wurde heute Mittag in Rom und in Aachen bekanntgegeben. Damit ist der Aachener Bischofsstuhl ab sofort vakant.

„Ich bin Papst Franziskus dankbar, dass er mir auf meine Bitte hin die Last der Verantwor­tung für die Leitung des Bistums Aachen nach über 20 Jahren abgenommen hat", erklärte Bischof Heinrich Mussinghoff zu seiner Entpflichtung. „Es waren gute Jahre, aber sie waren nicht ohne große Herausforderungen. In meinem ganzen Leben als Priester und Bischof ist es mir darum ge­gangen, in der Treue zum Evangelium in der Kirche und durch die Kirche Menschen zu ermutigen, Christus kennenzulernen, Freundschaft mit ihm zu schließen und ihrerseits den Aufbruch in eine große Zukunft zu wagen", so der Bischof weiter.

Heinrich Mussinghoff wurde am 29. Oktober 1940 in Osterwick (heute Rosendahl) geboren. Nach dem Philosophie- und Theologiestudium in Münster und Freiburg im Breisgau empfing er am 29. Juni 1968 von Bischof Joseph Höffner das Sakrament der Priesterweihe. Als Münsteraner Offizial und Dompropst wurde er am 12. Dezember 1994 von Papst Johannes Paul II. zum Bischof er­nannt und am 11. Februar 1995 von Joachim Kardinal Meisner aus Köln im Aachener Dom zum Bi­schof geweiht. Drei Monate nach seiner Bischofsweihe wurde Bischof Mussinghoff Mitglied des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur in Rom. Seit September 1996 war er Vorsit­zender der Kommission VIII für Fragen der Wissenschaft und Kultur der Deutschen Bischofskonfe­renz, seit September 2006 Mitglied der Ökumene-Kommission und ebenfalls seit September 2006 Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum. Seit Februar 1999 war er Mitglied der römischen Kleruskongregation. Am 21. September 1999 erfolgte seine Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Dieses Amt hatte er bis zum 5. Oktober 2011 inne.

Pontifikalamt zum Abschied

Die Verabschiedung von Bischof Heinrich Mussinghoff findet am Sonntag, 20. Dezember, statt. Um 10 Uhr feiert der emeritierte Bischof ein Pontifikalamt im Aachener Dom, zu dem alle Gläubigen eingeladen sind. Im Anschluss daran findet in der Domsingschule und im Kreuzgang des Domes ein Empfang statt.

Domkapitel wählt Diözesanadministrator

Mit der Vakanz des Bischofsstuhls übernimmt gemäß dem Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC), Weihbischof Karl Borsch als dienstältester Weihbischof solange die Leitung des Bistums, bis das Domkapitel einen Diözesanadministrator gewählt hat. Mit Beginn dieser als Sedisvakanz bezeichneten Zeit geschieht dies innerhalb von acht Tagen.

Nach den Statuten des Domkapitels Aachen besteht das Domkapitel gemäß der apostolischen Bulle „Pastoralis nostri officii" vom 13. August 1930 und dem feierlichen Vertrag zwischen dem Hei­ligen Stuhl und dem Freistaat Preußen vom 14. Juni 1929 (Preußenkonkordat) aus dem Dom­propst, sechs residierenden und vier nicht residierenden Domkapitularen sowie sechs Domvikaren. Bei der Wahl des Diözesanadministrators wirken die nicht residierenden Domkapitulare nicht mit. Der Diözesanadministrator leitet das Bistum bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der neue Bischof sein Amt in Besitz nimmt.

Wahl des Bischofs

Die Ernennung des Bischofs erfolgt durch den Papst. Nachdem der Dompropst die päpstliche Er­nennungsurkunde verlesen hat, setzt sich der Bischof auf den Bischofsstuhl und übernimmt damit die Bistumsleitung.
Die Wahl des neuen Bischofs und deren Vorbereitung steht nach den Bestimmungen des Preu­ßenkonkordats dem Domkapitel zu. Wahlrecht haben die residierenden und die nicht residierenden Domkapitulare. In Vorbereitung der Wahl erstellt das Domkapitel eine Kandidatenliste. Hierzu wer­den Personen aus unterschiedlichen Bezügen um Vorschläge für das Bischofsamt gebeten. Die er­stellte Liste sendet das Domkapitel an die apostolische Nuntiatur.

Der apostolische Nuntius holt im Auftrag des Papstes ausführliche und zuverlässige Informationen über die Kandidaten ein. Nach dieser Untersuchung reicht der Nuntius die Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl ein. Er gibt dabei seine eigene Beurteilung weiter sowie die Empfehlungen der Suf­fraganbischöfe, also der Bischöfe in der Kölner Kirchenprovinz. Hierzu zählen der Erzbischof aus Köln sowie die Bischöfe aus Limburg, Münster, Trier und Essen. Dieses Verfahren ist ebenfalls im Preußenkonkordat so vorgesehen.

Unter Würdigung dieser Vorschläge benennt der Heilige Stuhl dem Domkapitel eine Kandidatenlis­te mit drei Vorschlägen. Auf Grundlage dieser Liste wählt das Domkapitel den neuen Diözesanbi­schof.

Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang, spätestens im zweiten, die absolute Mehrheit erhalten hat. Ist das nicht der Fall, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit aus­reicht.

Ist danach ein Kandidat gewählt, so erfolgt nach den Bestimmungen des Preußenkonkordats eine Anfrage bei der Landesregierung, ob politische Bedenken gegen den Gewählten bestehen. Sobald die Stellungnahme der Landesregierung mit der „Nihil-obstat-Erklärung" („Es steht nichts entge­gen") vorliegt, kann das Domkapitel den Ernennungsvorschlag nach Rom weitergeben. Die Ernen­nung des vom Domkapitel Gewählten ist dem Papst vorbehalten.