Verleihung der Missio Canonica an anderen Orten

Aufgrund der Corona-Krise findet die Beauftragung an zehn unterschiedlichen Terminen statt

In enger Kooperation mit dem Katechetischen Institut des Bistums Aachen findet die Verleihung der missio canonica aufgrund der Corona-Pandemie in dezentraler Form statt: an zehn unterschiedlichen Orten in der gesamten Diözese. (c) unsplash.com
In enger Kooperation mit dem Katechetischen Institut des Bistums Aachen findet die Verleihung der missio canonica aufgrund der Corona-Pandemie in dezentraler Form statt: an zehn unterschiedlichen Orten in der gesamten Diözese.
Datum:
Mo. 28. Sep. 2020
Von:
Abteilung Kommunikation

Aachen, (iba) – Ganz anders als gewohnt findet die Verleihung der Missio Canonica statt. Mehr als 100 Religionslehrerinnen und -lehrer erhalten auch in diesem Jahr ihre kirchliche Lehrbeauftragung. Normalerweise wird das groß gefeiert – aufgrund der Corona-Pandemie ist das allerdings nicht möglich. Deswegen geht die Abteilung Erziehung und Schule im Bischöflichen Generalvikariat einen anderen Weg. In enger Kooperation mit dem Katechetischen Institut des Bistums Aachen findet die Verleihung in dezentraler Form statt: an zehn unterschiedlichen Orten in der gesamten Diözese. Alle Feiern finden mit zirka zehn Personen statt und werden von Weihbischof Karl Borsch begleitet. 

„In dieser ungewöhnlichen Form haben wir einen guten Weg gefunden, die Verleihung der Missio Canonica gebührend in den Blick zu nehmen. Gerade in diesen unsicheren und außergewöhnlichen Zeiten ist es uns wichtig zu zeigen, wie wertvoll und notwendig die Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind. Die Corona-Pandemie hat unsere Welt entschleunigt und wirft Sinnfragen auf, über die die Schülerinnen und Schüler ganz besonders gut im Religionsunterricht sprechen können“, sagt Dr. Thomas Ervens, Leiter der Abteilung Erziehung und Schule im Bischöflichen Generalvikariat.

Die Verleihung der Missio Canonica findet an folgenden Terminen und Orten im geschlossenen Kreis statt: 

  • Donnerstag, 1. Oktober: Bischöfliches Albertus-Magnus-Gymnasium, Brandenburger Str. 7, 41751 Viersen
  • Dienstag, 6. Oktober: Bischöfliche Liebfrauenschule, Bettrather Str. 20, 41061 Mönchengladbach
  • Mittwoch, 7. Oktober: Bischöfliche Liebfrauenschule Eschweiler, Liebfrauenstr. 30, 52249 Eschweiler
  • Mittwoch, 28. Oktober: Bischöfliche Clara-Fey-Schule, Malmedyer Str. 2, 53937 Schleiden
  • Donnerstag, 29. Oktober: Katechetisches Institut, Eupener Str. 132, 52066 Aachen
  • Dienstag, 3. November: Bischöfliche Marienschule, Viersener Str. 209, 41063 Mönchengladbach
  • Mittwoch, 4. November: Bischöfliche St. Angela-Schule, Bismarckstr. 24, 52351 Düren
  • Donnerstag, 5. November: Bischöfliche Maria-Montessori-Grundschule, Minkweg 28-30, 47803 Krefeld
  • Mittwoch, 11. November: Bischöfliches Gymnasium St. Ursula, Markt 1, 52511 Geilenkirchen
  • Donnerstag, 12. November: Bischöfliche Maria-Montessori-Gesamtschule, Minkweg 26, 47803 Krefeld.


„Das besondere Format will die Religionslehrer stärken und ermutigen. Dazu dient neben der Sendung durch den Bischof auch ein kleines Geschenk, das sie ein Berufsleben lang begleiten kann und will: als Blickfang auf dem heimischen Schreibtisch oder als Impulsgeber für die unterrichtliche Auseinandersetzung mit zentralen Themen des Religionsunterrichts. Einige Anregungen dazu enthält eine Broschüre, die vom Fachbereich Religionspädagogik und Katholische Bekenntnisschulen und dem Katechetischen Institut gemeinsam erarbeitet wurde“, betont Dr. Alexander Schüller, Leiter des Katechetischen Instituts.

Im Bistum Aachen unterrichten über 3.000 Lehrer Tag für Tag knapp 150.000 Schüler an ungefähr 700 Schulen im Fach Katholische Religionslehre. Der feststehende Begriff für die kirchliche Lehrbeauftragung lautet "Missio canonica". Dies bedeutet: Kirchliche Sendung. Die Religionslehrer sind durch den Bischof gesandt, im Raum der Schule den christlichen Glauben in Gemeinschaft mit der Kirche zu vermitteln. Zudem erfüllen sie ihren Dienst mit staatlicher Unterrichtsbefähigung und als Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. eines anderen staatlich anerkannten Schulträgers. Grundlage für ihre Anstellung ist in der Regel die entsprechende Staatsprüfung für ein Lehramt und in jedem Falle die kirchliche Bevollmächtigung. (iba/Na 054)