Die Stiftung soll eine Grundlage für die zukunftsorientierte Ausrichtung der beiden Sondervermögen bieten. Das St.-Antonius-Hospital und das Haus St. Josef werden als eigenständige Gesellschaften in die neue Stiftung eingebracht.
Das weitreichende traditionelle Engagement der Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler im Bereich der Gesundheitsversorgung der regionalen Bevölkerung in und um Eschweiler und im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll durch diese Umstrukturierung dauerhaft gesichert und für die zukünftigen Herausforderungen gut aufgestellt werden.
Maßgebende Kriterien für die Stiftungsstruktur sind die Sicherung der katholischen Ausrichtung und die Eigenständigkeit der Einrichtungen. Gleichzeitig soll die örtliche Einbindung und Verbundenheit zur Pfarrgemeinde und zur Stadt Eschweiler gewährleistet werden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Zweck der Stiftung ist insbesondere die Förderung des St.-Antonius- Hospital und des Haus St. Josef. Darüber hinaus soll sie die pastorale, diakonische und caritative Arbeit der Kirche im Stadtgebiet Eschweiler unterstützen.
Die Stiftung wird vertreten durch einen Stiftungsrat. Um die örtliche Ausrichtung der Stiftung dauerhaft zu sichern, müssen die Mitglieder des Stiftungsrates ihren Hauptwohnsitz in Eschweiler haben.
Als Mitglieder des ersten Stiftungsrates wurden vom Kirchenvorstand folgende Personen gewählt:
Michael Datené Pfarrer
Walter Brandt Gymnasiallehrer i.K.
Stefan Kaever Stadtkämmerer
Christoph Lingemann Rechtsanwalt
Stefan Minge Ingenieur
Hans-Peter Offergeld Angestellter i.R.
Dr. Paul Pütz Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Die bisherigen Geschäftsführer der beiden Sondervermögen, Elmar Wagenbach im St.- Antonius-Hospital und Wolfgang Gerhards im Haus St. Josef, werden auch in der neuen Struktur unverändert als Geschäftsführer tätig sein.
Diese Kontinuität bei der Weiterführung der Einrichtungen gilt natürlich auch für alle Mitarbeiter. Sämtliche Arbeitsverträge werden durch die neuen Gesellschaften mit ihren bisherigen Rechten und Pflichten weitergeführt.
Die Beschlüsse für die Umstrukturierung hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 20.06.2018 gefasst und bereits in der nächsten Woche werden die entsprechenden Verträge notariell beurkundet.