Gemeinsames Kirchenzentrum geht in Krefeld an den Start

Chance für die ökumenische Zusammenarbeit

Oskar-Romero-Haus (c) D. Sillekens
Oskar-Romero-Haus
Datum:
Fr. 13. März 2020
Von:
Gemeinsame Pressemitteilung des Bistums Aachen und der Evangelischen Kirche im Rheinland

Krefeld, (iba) – Die evangelische und katholische Kirche in Krefeld-Gartenstadt leben künftig gemeinsam unter einem Dach. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus und die Evangelische Kirchengemeinde Krefeld-Nord unterschrieben. Die evangelische Kirchengemeinde wird in die katholische Kirche St. Pius ziehen und dafür ihre Lukaskirche aufgeben. Der Umzug in das „Gemeinsame Kirchenzentrum Gartenstadt“, so der Name des neuen ökumenischen Zentrums, findet am 6. September 2020 im Rahmen eines Straßenfestes statt. 

Als Kirche im Stadtteil sichtbar bleiben

Beide Krefelder Kirchengemeinden blicken bereits auf eine lange gewachsene ökumenische Partnerschaft zurück. Mit dem Gemeinsamen Kirchenzentrum wagen beide in diesem Jahr einen weiteren Schritt auf ihrem gemeinsamen Weg. „Ökumene zu leben, wo möglich, als Kirche im Stadtteil sichtbar zu bleiben und in Richtung Einheit weiter voran zu ziehen, das ist unserer Ziel“, sagt Dr. Christoph Zettner, Pfarrer der katholischen Pfarrgemeinde St. Pius.

Nutzungsvertrag regelt alle wesentlichen Aspekte

Der Anstoß für ein gemeinsames Zentrum in Krefeld-Gartenstadt stammt aus dem Jahr 2015. Es wird nun in der katholischen Kirche St. Pius und dem angrenzenden Romero-Haus gebildet, weil die evangelische Lukaskirche für die Aktivitäten beider Gemeinden zu klein gewesen wäre. Damit zieht erstmals im Bistum Aachen eine evangelische mit einer katholischen Gemeinde in einer katholischen Kirche zusammen. In einem Vertrag sind alle wesentlichen Aspekte der gemeinsamen Nutzung geregelt, von den Kosten, über Küsterdienste bis zu Haftungsfragen. „An der Gemeindebasis gibt es einen starken Willen zu diesem gemeinsamen Schritt. Und wir meinen, dass wir ihn im Sinne Jesu Christi gehen sollen“ sagt der evangelische Pfarrer Christoph Tebbe. Presbyterium, Kirchenvorstand und GdG-Rat freuen sich auf die zukünftig engere Zusammenarbeit. Alle bisherigen Gottesdienste und Veranstaltungen der beiden Gemeinden können in dem gemeinsamen Zentrum stattfinden; und das Zusammenleben unter einem Dach soll den Ausbau der ökumenischen Arbeit erleichtern. Außerdem werden deutliche Einspareffekte erzielt.

 Ein Hoffnungsort im Stadtteil

Präses Manfred Rekowski freut sich auf das Gemeinsame Gemeindezentrum in Krefeld. „Ökumenische Bewegung entsteht, wo immer sich Christenmenschen – oft anknüpfend an gelungene Nachbarschaftsökumene – von Gottes Geist anstoßen lassen“, sagt der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche im Rheinland. „So bleibt den Menschen vor ihrer Haus-türe ein Hoffnungsort erhalten, auch wenn die Ressourcen der Kirchen zurückgehen“, so der Präses weiter. 

Ökumenische Zusammenarbeit als Chance entdecken

Der Bischof von Aachen, Dr. Helmut Dieser, begrüßt grundsätzlich die Gründung von Gemeinsamen Kirchenzentren. "In Zeiten des Umbruchs, in denen finanzielle und personelle Ressourcen schwinden, ermutige ich Sie, die Chancen ökumenischer Zusammenarbeit zu entdecken. 'Gemeinsame Zentren' sind eine Chance, sich gegenseitig zu unterstützen und die Ökumene zu stärken, wenn sich die Partner vom Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme leiten lassen."

„Neuer Schwung in der gelebten Ökumene vor Ort“

Zu einem „neuen Schwung in der gelebten Ökumene vor Ort“ hatten Bischof Dr. Dieser und Präses Rekowski auch im September 2017 in einem Ökumenischen Brief an die Gemeinden aufgerufen. „Unsere Kirchen gehen auf einen Paradigmenwechsel zu: Ökumene war immer schon bereichernd, nun kommen neue Aufgaben auf uns zu. Es geht um eine kooperative Ökumene, die uns auch gegenseitig entlastet“, heißt es in dem Schreiben. Konkret benennen Dieser und Rekowski neben der Arbeit von Caritas und Diakonie, den geistlichen Angeboten, der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie den Kindertagesstätten auch die gemeinsame Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen.  (iba / Na 012)