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Herausforderungen aktiv gestalten.:Der aktuelle Stand des Veränderungs-Prozesses.

Die Pastoralen Räume im Bistum Aachen

Auf der Grundlage des Beschlusses des Synodalkreises im April 2022, wonach sich das Bistum Aachen in seiner zukünftigen territorialen Grundstruktur in ca. 50 Pastorale Räume gliedern soll, wurde ab September 2022 eine von der Leitungskonferenz des Bischofs im Einvernehmen mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingesetzte Projektgruppe unter Leitung des Diözesanökonomen mit dem Auftrag betraut, die konkrete Rechtsträgerstruktur dieser Pastoralen Räume und ihrer Vermögensverwaltung zu entwickeln.

Datum:
Mo. 7. Okt. 2024
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Herausforderungen aktiv gestalten.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Synodalkreises im April 2022, wonach sich das Bistum Aachen in seiner zukünftigen territorialen Grundstruktur in ca. 50 Pastorale Räume gliedern soll, wurde ab September 2022 eine von der Leitungskonferenz des Bischofs im Einvernehmen mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingesetzte Projektgruppe unter Leitung des Diözesanökonomen mit dem Auftrag betraut, die konkrete Rechtsträgerstruktur dieser Pastoralen Räume und ihrer Vermögensverwaltung zu entwickeln.

Am 18. Januar 2023 wurde als einstimmiges Ergebnis dieser Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Diözesanrat der Katholik*innen, Diözesancaritasrat und der KV-Initiative „Kirche bleibt hier“ sowie dem Bischöflichen Generalvikariat als Rechtsträgerstruktur vorgeschlagen, grundsätzlich eine Kirchengemeinde Körperschaft des öffentlichen Rechts je Pastoralem Raum zu errichten, jedoch in begründeten Fällen die Errichtung von bis zu maximal drei Kirchengemeinden auf dem Gebiet eines Pastoralen Raums mit einem Kirchengemeindeverband zu ermöglichen.

Dieser Vorschlag wurde von allen Gremien des Bistums positiv aufgenommen und bildete damit eine der Grundlagen des im Januar 2023 begonnenen Beratungsprozesses zur Konkretisierung der Grenzen der Pastoralen Räume, der mit der Umschreibung der 44 zu errichtenden Pastoralen Räume am 31. Dezember 2023 seinen Abschluss gefunden hat und die Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2025 vorsieht.

Nach intensiven und mit großem Einsatz von den wenigen Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat in den Jahren 2023 und 2024 begleiteten Beratungsprozessen mit den Kirchenvorständen des Bistums sind nun im Herbst 2024 (mit zeitlichem Puffer bis Ostern 2025) die konkreten Entscheidungen über die Vereinigung/Fusion von Kirchengemeinden und die Errichtung/Anpassung von Kirchengemeindeverbänden zu treffen, damit die konkrete Veränderung der Rechtsträgerstruktur zum 1. Januar 2026 bzw. vollumfänglich bis spätestens zum 1. Januar 2028 erfolgen kann.


Hilfestellungen und konkrete Vorschläge für Kirchenvorstände


Die dazu von der Abteilung „Vermögen Kirchengemeinden“ im Bischöflichen Generalvikariat erarbeiteten und Ihnen nun zugehenden Unterlagen verstehen sich ausdrücklich als Hilfestellung. Alle Kirchenvorstände – zumindest zunächst diejenigen in den Pastoralen Räumen, in denen sich im Beratungsprozess eine mögliche Rechtsträgerstruktur innerhalb des gesetzten Rahmens abgezeichnet hat – erhalten nun ab dem 14. Oktober 2024 konkrete Beschlussvorschläge für ihre Kirchengemeinde, um über diese konkreten Vorschläge zu beraten und abzustimmen. In den wenigen Fällen, in denen sich noch kein tragfähiges Modell abzeichnet, werden die begleiteten Beratungsprozesse fortgeführt.

An dieser Stelle möchte ich als Diözesanökonom Sie, liebe Kirchenvorstände, ausdrücklich ermutigen, in den kommenden Monaten Ihre Beschlüsse in den Kirchenvorständen unter Beachtung des uns gemeinsam gesetzten Rahmens („maximal drei Kirchengemeinden im Pastoralen Raum“) zu fassen, mit denen dann mit allen Umsetzungsschritten bis zum 1. Januar 2028 eine Rechtsträgerstruktur entsteht, die die unterschiedlichen Blickrichtungen und Interessen zusammenbringt. Eine Rechtsträgerstruktur die dann ab dem 1. Januar 2028 auch ökonomisch auf einem festen Grund steht, um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen und aktiv zu gestalten sowie zudem unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen auf Jahrzehnte eine stabile Grundlage für das kirchliche Handeln und eine erneuerte Pastoral zu sein.

Um die uns allen bewusste Notwendigkeit der Verringerung der Anzahl der heute noch 326 Kirchengemeinden auf 44 bis 85 Kirchengemeinden mit Kirchengemeindeverbänden in 44 Pastoralen Räumen zu verdeutlichen, sei nur auf die Entwicklung der Katholikenzahlen im Bistum Aachen vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 verwiesen. In den letzten vier Jahren hat sich die Zahl von knapp 1 Million Katholiken auf 891.627 um rd. 105.000 (- 10,6 Prozent) vermindert. Zudem deuten alle Indikatoren auf eine Fortsetzung dieser Entwicklung hin, was bis Anfang der 2040er Jahre zu einer Katholikenzahl von rd. 500.000 führen würde. Diese Entwicklung vollzieht sich zurzeit ähnlich in allen deutschen Diözesen.

Insofern sollten jetzt alle Beteiligten die Beschlussvorschläge als Hilfestellung zunächst wohlwollend und in Ruhe analysieren. Da es sich um Vorschläge handelt, stellen diese zwar ein in sich stimmiges Konzept für jeden Pastoralen Raum dar. Innerhalb des von uns allen gemeinsam gesetzten Rahmens können selbstverständlich auch davon abweichende Beschlüsse gefasst werden, die jedoch für den gesamten Pastoralen Raum zwischen allen Kirchenvorständen aufeinander abgestimmt sein müssen.

Sofern für den konkreten Einzelfall Fragen auftreten, können Sie sich gerne an Ihr Verwaltungszentrum oder das Bischöfliche Generalvikariat wenden, damit wir diese Fragen gemeinsam klären können.

Kontakt: 

martin.toelle@bistum-aachen.de

frank.rutte-merkel@bistum-aachen.de