Wiedereintritt in die katholische Kirche – Was ist zu tun?

„Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, jetzt aber den Wunsch zum Wiedereintritt haben, dann lesen Sie hier, was Sie dazu tun müssen:"

Ganz in Kürze:

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen, sollten Sie sich am besten zunächst mit Ihrem zuständigen Pfarrer (oder einem/einer anderen katholischen Seelsorger/in) in Verbindung setzen.

Für den formalen Antrag, der von der Pfarre an das Bistum gestellt wird, benötigen Sie folgende Angaben: Ihren Tauftermin und Taufort sowie Ihr Firmdatum; ferner Datum, Aktenzeichen und Ort des Kirchenaustritts.
Im persönlichen Gespräch wird das weitere Geschehen abgeklärt.

Nach der Genehmigung von Seiten des Bistums wird die Wiederaufnahme bzw. der Wiedereintritt in Gegenwart von zwei Zeugen vollzogen.

Ganz ausführlich:

Klärendes Gespräch

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem/einer katholischen Seelsorger/-in. Dies kann der Pfarrer oder ein(e) hauptamtliche(r) kirchliche(r) Mitarbeiter/-in der Pfarrgemeinde sein, in der Sie wohnen. Es kann auch jede(r) andere Priester oder Seelsorger/-in sein, der/die für Sie gut erreichbar ist und zu dem/der Sie Vertrauen haben. Eine nur schriftliche Eintrittserklärung Ihrerseits an irgendeine Pfarrgemeinde oder das Bistum genügt nicht!!

Mit Ihrem Gesprächspartner werden Sie über die Motive für Ihren damaligen Kirchenaustritt wie auch über Ihre Wünsche, Erwartungen und Vorstellungen im Blick auf Ihr Leben als Christ/-in sprechen. Steht die Ernsthaftigkeit Ihres Wiedereintrittswunsches fest, folgt der nächste Schritt:

Praktische Vorbereitungen

Gemeinsam mit Ihrem seelsorglichen Gesprächspartner stellen Sie beim Bischöflichen Generalvikariat einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche. Er enthält die für die Kirche wichtigen Angaben zu Ihrer Person. Erforderlich sind folgende Dokumente:

  1. Austrittsbescheinigung aus der kath. Kirche (haben Sie vom Amtsgericht erhalten);
  2. Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufbuch der Gemeinde, in der Sie getauft wurden;
  3. Nachweis Ihrer Firmung (erhalten Sie in der Gemeinde, in der Sie gefirmt wurden);
  4. Ihren Personalausweis.

Sollten Sie weder Tauf- noch Firmurkunde besitzen, wird Ihnen Ihr Gesprächspartner helfen, sie zu besorgen. Der Bischof beauftragt dann einen Priester, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie früher bereits empfangen haben, bleibt für das ganze Leben gültig und wird nicht wiederholt. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, kann Ihnen der Priester im Rahmen der Wiederaufnahmefeier das Sakrament der Firmung spenden.

Die Feier der Wiederaufnahme

Die Wiederaufnahme geschieht im Rahmen einer schlichten gottesdienstlichen Feier in einer Kirche. Der zur Wiederaufnahme beauftragte Priester, zwei Christ(-inn)en als Zeugen und eventuell andere von Ihnen gewünschte Personen nehmen daran teil. Nachdem Sie das Glaubensbekenntnis gesprochen haben, nimmt der Priester Sie wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche auf. Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Wiederaufnahme auch in einem Gemeindegottesdienst – in Ihrer Pfarrgemeinde oder auch in einer Wahlgemeinde - stattfinden.

Von Ihrer Wiederaufnahme erhalten Ihre Wohnsitz-Pfarrgemeinde, Ihre Taufgemeinde, das Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt Nachricht.

Mit Ihrer Wiederaufnahme können Sie wieder die Sakramente empfangen und Ihre anderen Rechte als Christ/-in in der Kirche wahrnehmen (Patenschaften, Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien und Teilnahme an den vielfältigen Aufgaben im Leben einer Gemeinde).

Ebenso verpflichten Sie sich, den Auftrag der Kirche Ihren Möglichkeiten entsprechend mitzutragen. Dazu gehört auch die Kirchensteuer als Ihr finanzieller Beitrag, der gewährleistet, dass die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann.