Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften

Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften
zwischen Kirchen- und Pfarrgemeinden im Bereich des Bistums Aachen bzw. in den evangelischen Kirchenkreisen Aachen, Jülich, Gladbach-Neuss und Krefeld-Viersen

Vorwort
Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der »Charta Oecumenica - Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den christlichen Kirchen in Europa«. Sie will die ökumenische Gemeinschaft zwischen Kirchen- und Pfarrgemeinden in der überschaubaren Nachbarschaft stärken und fördern und dafür einen verbindlichen Maßstab setzen.

Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Gemeinden, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Sie setzt die in den jeweiligen Kirchen gültigen Richtlinien ökumenischer Praxis voraus.

Die vorliegende Vereinbarung versteht sich als Rahmentext. Vor Ort können konkrete Absprachen ökumenischer Zusammenarbeit ergänzt und eingetragen werden.

Präambel
Wir glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt.

  • Wir stehen miteinander auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa - Konstantinopel (381).
  • Wir sind getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien, damit die Welt glaube, dass du mich gesandt hast"; (Joh 17, 21).
  • Wir bekennen uns zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus.
  • Wir glauben, dass wir miteinander in der Gemeinschaft der einen Kirche Jesu Christi an der Gotteskindschaft teilhaben (Röm 8, 15); unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen von Taufe und Kirche.

Bekräftigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica und beseelt von den Gottesdiensten und der ökumenische Feier des Reformationsgedenkens im Jahr 2017, ermutigt durch die gewachsene geschwisterliche Zusammenarbeit in einer nachbarschaftlichen Ökumene unserer Gemeinden, verpflichten wir,
die ..... Gemeinde N. N.,
die ..... Gemeinde N. N. und
die ..... Gemeinde N. N. in N. N.,
uns zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft. So wollen wir unserer Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst gerecht werden.

 

Wir unterzeichnen folgende Vereinbarung:

1. Ökumenische Gemeindepartnerschaft will Selbstgenügsamkeit überwinden und ökumenische Gemeinschaft verbindlich gestalten.

Wir vereinbaren, uns in unseren Gemeinden und miteinander um die konkrete Gestaltung einer verbindlichen ökumenischen Zusammenarbeit und Gemeinschaft vor Ort zu bemühen. Wir sind bereit und bemüht, »Selbstgenügsamkeit zu überwinden und Vorurteile zu beseitigen, die Begegnung miteinander zu suchen und füreinander da zu sein« (Charta Oecumenica, Leitlinie 3).

2. Ökumenische Gemeindepartnerschaft schafft Raum für Begegnungen, Dialog und Zusammenarbeit.

Wir vereinbaren regelmäßige Begegnungen. Wir laden uns gegenseitig zu unseren Veranstaltungen ein.

Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen im Bemühen um ein vertieftes gegenseitiges Verstehen. Wir tun das in der Besinnung auf die gemeinsamen biblischen Grundlagen, in der Berufung auf die uns verbindenden Traditionen und im Austausch unserer geistlichen Gaben, genauso wie durch einen wahrhaftigen Umgang mit dem, was uns noch trennt.

Wir wollen auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam handeln, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen

3. Ökumenische Gemeindepartnerschaft bedeutet, gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat zu verkündigen.

Wir vereinbaren den regelmäßigen Austausch über unsere Initiativen zur Evangelisierung und unsere Erfahrungen in Katechese, Verkündigung und Seelsorge. Wir suchen nach Wegen, miteinander missionarisch Kirche zu sein, ohne in schädliche Konkurrenz zueinander zu geraten.

Wir verpflichten uns zu gemeinsamen und konkreten Schritten bei der Verkündigung des Evangeliums für das Heil der Menschen.

4. Ökumenische Gemeindepartnerschaft findet ihren Ausdruck im gemeinsamen Gottesdienst.

Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns, unter uns und durch uns wirken lassen. Im gemeinsamen Gebet und Gottesdienst wird unsere Gemeinschaft vertieft und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi gefördert.

Wir vereinbaren, in regelmäßigen Abständen im Verlauf des Kirchenjahres miteinander ökumenische Gottesdienste zu feiern (z. B. Wort-Gottes-Feiern, meditative Andachten, Taizé-Gebete, Schulgottesdienste), und verpflichten uns, füreinander und miteinander zu beten.

5. Ökumenische Gemeindepartnerschaft bedeutet caritativen bzw. diakonischen Einsatz sowie soziale und öffentliche Verantwortung.

Wir wollen uns gegenseitig in unserem caritativen und diakonischen Dienst helfen. Wir verpflichten uns, in größtmöglicher Gemeinsamkeit unsere soziale und öffentliche Verantwortung wahrzunehmen. Wir sind uns bewusst, dass die Verkündigung des Evangeliums durch unser Engagement in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hineinwirkt. Wir tragen miteinander Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.

Wir streben an, für wenigstens ein gemeinsam getragenes caritatives bzw. diakonisches, soziales oder ökologisches Projekt Absprachen zu treffen und miteinander Verantwortung zu übernehmen.

6. Ökumenische Gemeindepartnerschaft unterstützt konfessionsverbindende Ehen und Familien.

Konfessionsverbindende Ehen und Familien bereichern mit ihren Erfahrungen unsere Gemeinden. Unsere ökumenische Partnerschaft ist für sie in unseren Gemeinden ein Ort, um Hilfe zu erfahren für ein christliches Bestehen des Alltags. Sie ist ein Raum, um ökumenische Spiritualität zu entdecken, die im Leben trägt.

Wir verpflichten uns zu einer gemeinsamen Pastoral/Seelsorge mit konfessionsverbindenen Paaren und Familien. Dies schließt eine sensible und gemeinsame Sorge für gute Wege bei Trauungen und Taufen sowie in Trauerfällen und bei der kirchlichen Bestattung ein.

7. Ökumenische Gemeindepartnerschaft entfaltet sich in hilfreichen Strukturen.

Wir vereinbaren für die Ausgestaltung unserer Gemeindepartnerschaft sinnvolle und entlastende Formen der Begegnung und der Zusammenarbeit. Dabei sorgen wir für regelmäßig stattfindende Begegnungen unserer Gemeinden, für regelmäßige Treffen der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für eine regelmäßige Zusammenkunft unserer verantwortlichen Gemeindegremien.

8. Ökumenische Gemeindepartnerschaft ist ein offener Prozess.

Die Partnerschaft unserer Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden am Ort, in der überschaubaren Nachbarschaft, auch mit benachbarten Gemeinden in den angrenzenden Ländern.

Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugehört, die mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) auf Bundesebene oder regionaler Ebene in Verbindung steht oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist

 

Abschluss

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir, der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Unterschriften der Partnerschafts-Gemeinden

Die Vereinbarung wird den zuständigen kirchlichen Behörden vorlegt:

zur Genehmigung durch den Fachbereich Ökumene im Bischöflichen Generalvikariat des Bistums Aachen zur Kenntnis

Superintendent/in des Kirchenkreises .......:

Landeskirchenamt, Dezernat 1.2 Ökumene:

 

 

Unterzeichnung (c) Evangelische Kirche / Gery Böer