Leitungsformen in Pfarreien und Gemeinden

Die Satzung für die GdG-Räte im Bistum Aachen bietet drei besondere Formen einer geteilten Verantwortung für die Leitung von Pfarreien und Gemeinden an, die je nach Situation der Gemeinschaft der Gemeinden Anwendung finden können. Die Satzung für die GdG-Räte im Bistum Aachen bietet drei besondere Formen einer geteilten Verantwortung für die Leitung von Pfarreien und Gemeinden an, die je nach Situation der Gemeinschaft der Gemeinden Anwendung finden können. 

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Priestermangels formulierte der Bistumstag 1996:

 „Deshalb ist es geboten die Frage der Gemeindeleitung neu zu stellen und [...] auf eine begründete und zukunftsfähige Praxis von Gemeindeleitung hin zu klären. Diese Klärung führt konsequent zu einem Verständnis, das die je in gemeinsamen Priestertum und im ordinierten priesterlichen Dienst begründete Verantwortung zusammenführt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Gemeindeleitung nicht mehr nur von einem einzelnen gewährleistet verantwortet und ausgeübt werdet sollte."

Ziel: Miteinander von gemeinsamen und ordiniertem Priestertum in der Verantwortung für die Gemeinde.

Rahmenbedingungen: An der „Gemeindeleitung in Gemeinschaft" wird zusätzlich zu dem Pfarrer eine Gemeinschaft von Personen beteiligt, die dem Pfarreirat/GdG-Rat oder dem Kirchenvorstand angehören bzw. von diesen Gremien durch Wahl dem Bischof vorgeschlagen werden. Diese Personen müssen im Leben der Pfarrei verwurzelt und dort akzeptiert sein.

Leitung in pfarrerlosen Pfarreien im Bistum Aachen nach c. 517 § 2 CIC

„Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet" (c. 517 § 2CIC)

Ziel: Sicherung der Hirtensorge in einer pfarrerlosen Pfarrei

Leitungs-/Seelsorgeteam:
Der Bischof beauftragt eine Gruppe von Ehrenamtlichen mit der Wahrnehmung der Leitung der Seelsorge und bestellt einen Priester, der mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet ist, zum Moderator der Seelsorge.

Rahmenbedingungen:
Die Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) und der GdG-Leiter (Pfarrer) der GdG tragen Sorge dafür, dass ein/e Gemeindereferent/in oder Pastoralreferent/in im Rahmen seines/ihres Dienstes das Leitungs/Seel-sorgeteam der 517,2 Pfarrei berät, unterstützt und begleitet.

Es existiert ein arbeitsfähiger Kirchenvorstand und Pfarreirat. Die pastorale Arbeit der Pfarrei nach 517,2 ist im Pastoralkonzept der GdG eingebunden.

Geschichte:
1994 wurde die Leitung/Seelsorge der ersten Pfarrei nach c.517,2 geregelt, bis 2002 kamen 4 weitere Pfarreien hinzu.

2009 verloren zwei 517,2 Pfarreien durch Fusionen ihren Status „Pfarrei" und wurden Gemeinden einer neuen Pfarrei

Im Zeitraum 2008 bis 2010 wurden zwei neue Pfarreien mit der Leitung/Seelsorge nach c. 517,2 beauftragt. Eine davon „Mönchengladbach St. Benedikt von Nursia", ist eine neue Pfarrei, die durch Fusion von drei ehemaligen Pfarreien entstanden ist.

Heute ist die Leitung in vier Pfarreien nach c. 517,2 geregelt, wovon drei Pfarreien im Rahmen von Aufhebung und Zusammenlegung aus 7 Gemeinden bestehen.

Angebot für Pfarreien und Gemeinden wenn die Bildung von Pfarreiräten oder Gemeinderäten nicht gewollt ist

„Aus der Beziehung zu Gott, der selbst in Beziehung lebt, schöpfen die Menschen in der christlichen Gemeinde Kraft zur Beziehungsaufnahme untereinander und zu einer liebenden Beziehung zu sich selbst. Eine christliche Gemeinde, in der Beziehungen nicht mehr gut gepflegt werden, droht ihre Identität zu verlieren. Damit das nicht geschieht, müssen im Beziehungsnetz der Gemeinde die Fäden durch verantwortliche Personen zusammengehalten werden." (Konzept Beauftragung von Verantwortlichen im Bistum Aachen)

Ziel: Das Konzept "Beauftragung von Verantwortlichen" stellt ein Angebot für Pfarreien und Gemeinden dar, Frauen und Männer an der Verantwortung für die Gestaltung der Pastoral zu beteiligen, wenn die Bildung von Pfarreiräten oder Gemeinderäten gemäß § 9 Ziffer 1 der Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) nicht gewollt ist.

Rahmenbedingungen: Verantwortliche werden vom zuständigen GdG-Rat, dem Leiter der GdG und im Einvernehmen mit dem Pfarrer der jeweiligen Pfarrei/Gemeinde zur Beauftragung vorgeschlagen. Sie werden auf Zeit beauftragt, in der Regel für die Amtszeit des GdG-Rats. Die Beauftragung durch den Regionaldekan im Namen des Bischofs verdeutlicht, dass die betroffenen Frauen und Männer ihre Aufgabe nicht ausschließlich in eigener Verantwortung wahrnehmen.

Die Wahl der pastoralen Gremien und auch der Kirchenvorstände gibt allen Katholiken die Möglichkeit, ihre Kirche aktiv mitzugestalten. Das Recht, den eigenen pastoralen Raum, die Gemeinde, die Pfarrei mitzugestalten, sollte jeder nutzen. Zugleich bietet sich dadurch die Chance, auch die anstehenden Veränderungsprozesse aktiv zu gestalten und so die Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Kirche hat über die Jahrhunderte immer ihr Gesicht verändert und sich neuen Herausforderungen gestellt. Mit der Wahl der Räte wird die engagierte Zusammenarbeit am Ort weiter gesichert. Mit jeder Stimme wird die pastorale Entwicklung in der Gemeinde mitgestaltet.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den GDG-Räten, Pfarrei- und Gemeinderäten haben die Chance, eventuelle neue pastorale Räume aktiv mitzugestalten. Sie sind das Gesicht der Kirche am Ort, machen sie lebendig und glaubwürdig. Verschiedene Fachbereiche im Bischöflichen Generalvikariat bieten für anstehende Veränderungsprozesse Unterstützung und Beratung an.

Information und Ansprechpartner