Codex Iuris Canonici = den Kodex des kirchlichen Rechtes nennt man das weltweit gültige kirchliche Gesetzbuch, das die Grundlage aller kirchlicher Rechtsprechung darstellt. Es verdankt seine Existenz dem Umstand, daß die Katholische Kirche für sich in Anspruch nimmt, in den ihr eigenen Angelegenheiten kirchliche Gesetze zu erlassen und Recht zu sprechen. Erste frühe Dekrete, mittelalterliche Gesetzeszusammenstellungen und ihre Weiterentwicklungen fanden ihren Niederschlag in einem ersten universalkirchlich gültigen Gesetzbuch im Jahr 1917, das seitdem in vielen Bereichen weiterentwickelt und überarbeitet wurde. Die aktuell gültige Fassung des Kodex datiert aus dem Jahr 1983 und hat seit ihrer Veröffentlichung bereits weitere Veränderungen erfahren. Der CIC umfaßt 1752 sogenannte Canones, in denen sich das kirchliche Recht entfaltet. Darin ist den Eheprozessen ein eigener Teil gewidmet, welcher die Canones 1671 bis 1707 umfaßt. Sie haben zusammen mit weiteren Normen Eingang in eine eigene Eheprozeßordnung gefunden, die von den diözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist.