Empfehlungen. Maßnahmen. Umsetzung.
Die Konsequenzen aus dem Gutachten zu sexualisierter Gewalt - und was davon wie umgesetzt wird.
Das Bistum Aachen setzt die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nicht erst seit Veröffentlichung des Gutachtens im November 2020 konsequent fort. Besonders wichtig und wertvoll dabei ist der Blick und die Perspektive der Betroffenen. Das ist der Paradigmenwechsel, den auch Bischof Dr. Helmut Dieser als Leitlinie des Handelns im Bistum fordert.
Im April 2022 haben Betroffene ihren Betroffenenrat für das Bistum Aachen gegründet. Das unabhängige Expertengremium begleitet die Arbeit der Diözese zur Aufarbeitung, Intervention und Prävention sexualisierter Gewalt.
Im Juni 2022 hat außerdem der Ständige Beraterstab seine Arbeit aufgenommen. Der gemeinsame Beraterstab von Bistum Aachen und dem Caritasverband für das Bistum Aachen berät den Aachener Bischof, den Diözesancaritasdirektor und die Ansprechpersonen als Fachgremium bei der Bearbeitung aktueller Fälle.
Auch eine unabhängige Aufarbeitungskommission hat sich konstituiert.
Die Konsequenzen aus dem Gutachten zu sexualisierter Gewalt - und was davon wie umgesetzt wird.
Der Nennung von Tätern und Beschuldigten kommt im Zuge der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt eine ganz besondere Bedeutung zu.
Bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung bestehen für einen Beschuldigten folgende Auflagen:
Die Stabsabteilung PIA des Bistums Aachen führt alle Aufgaben von Prävention (P), Intervention (I) und den Ansprechpersonen (A) zusammen.
Der Betroffenerat begleitet die Aufarbeitung kritisch-konstruktiv.
Der Ständige Beraterstab berät in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener.
Das Bistum Aachen setzt konsequent die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt fort. Kritisch begleitet und kontrolliert wird die Umsetzung von der Aufarbeitungskommission.
Mit Erleichterung haben viele Betroffene auf die Veröffentlichung des unabhängigen Gutachtens durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl reagiert.
Bischof Dieser hat die gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der kath. Kirche unterschrieben.
Die Richtlinien für die Priesterausbildung im Bistum Aachen sind im Hinblick auf Transparenz und Objektivierbarkeit überarbeitet worden.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für das Bistum Aachen eine neue Rahmenordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung).
Bischof Dr. Helmut Dieser hat das Gutachten zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Aachen im Jahr 2019 in Auftrag gegeben.
Gegenstand der veröffentlichten Untersuchung ist der Umgang der jeweiligen Bistumsleitung mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker in den Jahren 1965 bis 2019.
Per Ende Juni 2023 sind insgesamt 250 Betroffene bekannt. 134 Betroffene haben Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt, die von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn auf Plausibilität geprüft wurden.
In 13 Themenfeldern geben die Gutachter Empfehlungen für eine Verbesserung bzw. Optimierung des Umgangs mit Fällen sexualisierter Gewalt.
Das Bistum Aachen sieht die im unabhängigen Gutachten vom November 2020 formulierten Empfehlungen als Leitlinien für das weitere Handeln.
Das am 12. November 2020 von der Kanzlei Westphal - Spilker - Wastl veröffentlichte Gutachten können Sie hier herunterladen.
Der Betroffenerat begleitet die Aufarbeitung kritisch-konstruktiv.
Das Bistum Aachen setzt konsequent die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt fort. Kritisch begleitet und kontrolliert wird die Umsetzung von der Aufarbeitungskommission.
Der Ständige Beraterstab berät in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener.
Die Präventionsbeauftragte beim Bistum Aachen berät kirchliche Rechtsträger bei der Entwicklung und Umsetzung der vorgeschriebenen Institutionellen Schutzkonzepte.
Das Bistum Aachen hat am 1. April 2020 die Intervention als eigenen Bereich eingerichtet zur Dokumentation festgestellter sexueller Gewalt und Unterstützung für Betroffene.
Die qualifizierten Ansprechpersonen, die früher Missbrauchsbeauftragte hießen, sind erste Anlaufstelle für Betroffene, für Angehörige und für Fragen.
Der Ständige Beraterstab berät in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener.
Bischof Dr. Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds beim Bischöflichen Stuhl eingerichtet. Im Solidaritätsfonds sind insgesamt 2 Mio. Euro zurückgestellt.
Am 1. Januar 2020 hat Bischof Dr. Helmut Dieser die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger" für das Bistum Aachen in Kraft gesetzt.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für das Bistum Aachen eine neue Rahmenordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung).
Am 1. Januar 2021 ist das neue Antragsverfahren „Anerkennung von Leid“ gestartet.
Bischof Dr. Helmut Dieser ist in seiner Predigt am heutigen Sonntag (23. Januar 2022) auf die Veröffentlichung des Gutachtens im Erzbistum München und Freising am vergangenen Donnerstag, eingegangen.
In seiner Predigt zum 27. Todestages von Bischof Klaus Hemmerle versetzt sich Bischof Dr. Helmut Dieser in einen fiktiven Dialog mit seinem Amtsvorgänger. „Hätte ich zu deiner Zeit unter den Umständen damals die Kraft gehabt, anders zu handeln“, lautet eine der Leitfragen.
Alle Verantwortlichen in der Kirche müssen sich immer wieder einer kritischen Überprüfung stellen – auch das gehört zur unabhängigen Aufklärung von sexualisierter Gewalt, betont Bischof Dr. Helmut Dieser in der Jahresschlussandacht am 31. Dezember 2020.
„Unsere Kirche hat über ganz lange Zeit hin die Schicksale der Kinder und Jugendlichen, die von Klerikern sexuell missbraucht wurden, vergraben wie etwas Totes“, so Bischof Dr. Helmut Dieser in seiner Predigt am 15. November 2020.
Das Gutachten sei ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der Vergangenheit schreibt Bischof Dr. Helmut Dieser im Bischofsbrief vom 11. November 2020. Es soll aber auch dazu beitragen, Prävention und Intervention weiter zu verbessern. Das Ziel sei: die nachhaltige Verhinderung von sexualisierter Gewalt.
In seiner Silvesterpredigt (31. Dezember 2018) betont Aachens Bischof Dr. Helmut Dieser: "Es muss uns gehen um weitere systematische Prävention, die auf allen kirchlichen Ebenen fest verankert ist. Aber es muss auch gehen um weitestgehende Aufklärung und Beurteilung der Vergangenheit."
„Wie viele Andere stehe auch ich noch immer unter der Wucht der verdichtet vorgetragenen Ergebnisse und leide mit Ihnen an den beschämenden Gewissheiten über das, was in vielen Jahren in unserer Kirche geschehen ist“, schreibt Bischof Dr. Helmut Dieser in einem Brief am 7. Oktober 2018.
Mit Blick auf die Veröffentlichung der MHG-Studie am 25. September 2018 erklärt Bischof Dr. Helmut Dieser: „In vielen Ländern haben Priester und andere kirchliche Personen über lange Zeiträume hinweg ihre Machtstellung dazu missbraucht, sexuelle Gewalt an Minderjährigen auszuüben."