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Zahlen und Fakten zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind dem Bistum Aachen 336 Betroffene namentlich bekannt. Damit ist die Zahl der namentlich bekannten Betroffenen gegenüber dem 3. Quartal 2023 um 69 gestiegen. Im letzten Quartal sind sieben neue Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt worden. Der Aufruf an Betroffene sich zu melden vom 18. Oktober 2023 hat sich noch nicht in Neuanträgen auf Anerkennung des Leids niedergeschlagen. Zurückzuführen ist der Anstieg der Betroffenen unter anderem auf diesen. In diesem Zusammenhang hatte das Bistum Aachen die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern genannt hat, um im Rahmen der Aufarbeitung das Dunkelfeld zu erhellen.

Insgesamt sind dem Bistum 142 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 129 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und eine Ordensschwester. 12 sind Nicht-Kleriker wie Erzieher, Hausmeister, Küster, Religionslehrer oder ehrenamtlich Tätige.*

Gegenüber dem 3. Quartal 2023 ist die Anzahl der namentlich bekannten Beschuldigten um 18 gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf Rückmeldungen zum Aufruf vom 18. Oktober 2023 zurückzuführen. Auch sind Anträge auf Anerkennung des Leids zu bislang unbekannten Beschuldigten gestellt worden. Darüber hinaus hat das Bistum Aachen eigene Archivrecherchen durchgeführt.

Laut Jahresbericht der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn sind bei der überdiözesanen Kommission im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 insgesamt 183 Fälle adressiert worden. 70 Fälle davon im Jahr 2023. In dieser Zahl sind – anders als in den Vorjahren - alle Vorgangsarten zusammengefasst: die Erst- und Folgeanträge, Vorgänge nach Ziffer 12 (2) der Verfahrensordnung und Widersprüche. Per Ende Dezember 2023 sind im gesamten Zeitraum (2021 bis 2023) insgesamt 139 Anträge positiv beschieden worden.

Per Ende Dezember 2023 hat das Bistum Aachen in den zurückliegenden Jahren insgesamt 2.707.500,00 Euro an Zahlungen geleistet. Darin enthalten sind UKA-Leistungen in Höhe von mehr als 2,5 Mio. Euro (per Dezember 2023) in den zurückliegenden drei Jahren einschließlich bereits vor dem eingeführten UKA-Verfahren geleisteter Zahlungen. Die UKA weist dagegen für den Zeitraum eine Auszahlungssumme in Höhe von rund 2,839 Mio. Euro aus. Die Differenz zu der von der UKA angegebenen Summe ergibt sich durch eine unterschiedliche Abgrenzung. In der von der UKA ausgewiesenen Summe in Höhe von rund 2,839 Millionen ist ein sechsstelliger Betrag enthalten, den das Bistum Aachen auf das Konto der UKA gezahlt hat. Zahlungen sind daraus noch nicht erfolgt. Höchstgrenzen für die Anerkennungsleistungen von Leid gibt es nicht.

*Die Zahl der Beschuldigten wurde am 2. April 2024 korrigiert, weil zwei Beschuldigungen, die im Gefolge des Aufrufs vom 18. Oktober erhoben worden sind, als nicht-plausibel eingeschätzt worden sind.