Das Bistum Aachen hat am 1. April 2020 die Intervention als eigenen Bereich eingerichtet. Die Interventionsstelle bearbeitet und dokumentiert festgestellte Fälle sexualisierter Gewalt und koordiniert die Unterstützung für Betroffene sowie betroffene Einrichtungen und Gemeinden.
Die Interventionsstelle arbeitet mit den Ansprechpersonen, den Staatsanwaltschaften, den Fachabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat, externen Fachstellen und Ämtern zusammen.
Die Arbeit umfasst bei Verdachtsfällen sowohl das staatliche als auch das kirchliche Verfahren.
Für kirchliche Rechtsträger ist die Interventionsbeauftragte Beraterin und Koordinatorin. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz und die Hilfe für Betroffene und Sorge dafür zu tragen, dass Leitungsverantwortliche ihrer Verantwortung gemäß handeln und Bedinungen zu schaffen, damit der Täter, die Täterin, sich seiner / ihrer Verantwortung stellt.
Grundlage der Arbeit ist die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“, die am 1. Januar 2020 im Bistum Aachen in Kraft gesetzt und am 19. Februar 2021 durch detaillierte Ausführungsbestimmungen ergänzt wurde.