Das Bistum Aachen sieht die im unabhängigen Gutachten vom November 2020 formulierten Empfehlungen als Leitlinien für das weitere Handeln. In vielen Punkten, die die Empfehlungen berühren, ist das Bistum Aachen seit mehreren Jahren aktiv. Bischof Dr. Helmut Dieser und Generalvikar Dr. Andreas Frick betonen, dass sie die Aufarbeitung transparent und konsequent fortsetzen.
Manches wurde bereits vor der Veröffentlichung und unabhängig vom Gutachten umgesetzt oder befindet sich in der Finalisierung. Dazu gehören beispielsweise der persönliche Kontakt von Bischof und Generalvikar mit Betroffenen, die Berufung unabhängiger Ansprechpersonen, die Professionalisierung von Leitungsfunktionen sowie festgelegte disziplinarische Maßnahmen im Verdachtsfall und eine standardisierte Aktenführung. Bei seiner Berufung im April 2020 konnte der Interventionsbeauftragte bereits auf die gutachterlich empfohlenen, standardisierten Prozesse beim Umgang mit Verdachtsfällen zurückgreifen. In die Aufgabenbeschreibung der Intervention sind die weiteren gutachterlichen Empfehlungen im Nachgang eingeflossen.
Mehrere Empfehlungen beziehen sich auf systemische Ursachen. Sie zielen auf einen Kulturwandel ab und haben daher eine gesamtkirchliche Dimension. Anregungen, die sich im Bistum Aachen umsetzen lassen, werden aufgenommen. So gehört die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen schon lange zum pädagogischen Leitbild katholischer Einrichtungen. Für die priesterliche Aus- und Weiterbildung liegen konkrete Pläne vor, die der kritischen Reflexion von priesterlichem Selbstverständnis und Klerikalismus einen noch wichtigeren Platz zuweisen. Zur Reform des kirchlichen Strafrechts kann das Bistum Aachen nur mittelbar beitragen. Bischof Dr. Helmut Dieser hat das Offizialat, das kirchliche Gericht des Bistums, um Vorschläge für entsprechende Initiativen gebeten.
Das Gutachten hat einen wichtigen Impuls gesetzt. Es hat auf allen Ebenen im Bistum Aachen, bei Klerikern und Laien, in den Fachabteilungen des Generalvikariats und in den Diözesanen Räten einen Diskussionsprozess in Gang gesetzt. Vorschläge und Forderungen werden formuliert. Sie werden gegenwärtig gesammelt, geordnet und geprüft. Bischof Dr. Helmut Dieser legt Wert darauf, dass die Diözesanen Räte in den Diskussions- und Entscheidungsprozess intensiv einbezogen werden.