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Aufsicht über Beschuldigte und Täter

Bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung bestehen für einen Beschuldigten folgende Auflagen:

  • Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste auf unbestimmte Zeit, damit verbunden
    • keine Ausführung von Akten der Weihe- und Leitungsgewalt sowie
    • keine Ausübung aller mit dem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben.
  • Sind (lebende) Kleriker strafrechtlich verurteilt, so setzt ein kirchenrechtliches Verfahren ein, an dessen Ende die Entlassung aus dem priesterlichen Dienst steht.

Beschuldigte und Täter stehen unter regelmäßiger Aufsicht. Mit Priestern, die weiterhin im Dienst des Bistums Aachen stehen, jedoch bereits im Ruhestand sind und Dienste nur unter Auflagen verrichten, werden im Rahmen der Aufsichtspflicht regelmäßig einmal pro Jahr so genannte Begleitgespräche geführt. Auflagen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie nicht in der Seelsorge arbeiten und keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Diese Gespräche führt und dokumentiert die Personalabteilung gemeinsam mit der Prävention..

Die Konsequenzen der strafrechtlichen Verurteilung bleiben davon unberührt.