Zum Inhalt springen

Gemeinsam für den Schutz der Betroffenen: die Stabsabteilung PIA - Prävention, Intervention, Ansprechpersonen

Aus den Erkenntnissen zehnjähriger Präventionsarbeit sind immer wieder neue Aufgabenfelder entstanden, die 2020 in der Stabsabteilung PIA gebündelt wurden. Hier sind alle Aufgaben zur Prävention (P), Intervention (I) und der Ansprechpersonen (A) von Missbrauch und sexualisierter Gewalt für das Bistum Aachen zusammengeführt. Die Stabsabteilung PIA agiert arbeitsteilig und betont den inneren Zusammenhang von unabhängigen Ansprechpersonen, von fachgerechter Intervention und Prävention und nachhaltiger Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Gleichzeitig unterstützt sie durch fachgerechte Konzepte, Maßnahmen und Kampagnen die Entwicklung einer allgemeinen Kultur der Achtsamkeit. 

Ziel ist die Aufarbeitung für und mit den Betroffenen von sexualisierter Gewalt, die Begleitung von Einrichtungen, in denen Missbrauch stattgefunden hat sowie die Aufarbeitung mit den Tätern und Täterinnen wie auch mit zu Unrecht Beschuldigten (Rehabilitation).

Prävention

Die Präventionsbeauftragte innerhalb der Stabsabteilung PIA berät kirchliche Rechtsträger bei der Entwicklung und Umsetzung der vorgeschriebenen Institutionellen Schutzkonzepte, prüft diese fachlich und sorgt schwerpunktmäßig für die Aus- und Weiterbildung in diesem Punkt auf allen hierarchischen Ebenen. Die Qualifizierung der Schulungsreferenten und die Erstellung von Schulungsmaterialien und anderen Publikationen sind ebenfalls hier verankert.

Grundvoraussetzung für eine Beschäftigung im Bistum Aachen ist ein Erweitertes Führungszeugnis für alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten. Außerdem sind für diese Personen Schulungen zum Thema Prävention verpflichtend. Diese Schulungen sind auch Bestandteil der Ausbildung für Priester, Pastoral- und Gemeindereferenten.

Um eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, sind alle Rechtsträger der Diözese Aachen – wie z.B. Pfarrgemeinden und Kindergartenträger – verpflichtet, eine Präventionsfachkraft in ihrer Einrichtung zu benennen. Deren Aufgabe ist es, die Verantwortlichen darin zu unterstützen, konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen bzw. verbindliche Präventionsmaßnahmen in einem Institutionellen Schutzkonzept ihrer Einrichtung zu beschreiben und festzulegen.

Grundlage für die Arbeit im Bereich Prävention ist die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ für das Bistum Aachen.

Kontakt

Mechtild Bölting

Präventionsbeauftragte für das Bistum Aachen
Stabsabteilung Prävention, Intervention, Ansprechpersonen (PIA)
Klosterplatz 7, 
52062 Aachen
Tel: 0241 / 452204
Mobil:  0174 / 2319527
E-Mail: mechtild.boelting@bistum-aachen.de

www.praevention-bistum-aachen.de

Mechtild Bölting

Intervention

Zum 1. April 2020 wurde die Intervention als eigener Bereich eingerichtet. Sie ist zweites Standbein der Stabsabteilung PIA.

Der Interventionsbeauftragte hat die Aufgabe, in aktuellen Fällen, die z.B. durch Kontakte mit den eigens ernannten Ansprechpersonen (s.u.) bekannt wurden, alle notwendigen Schritte zu koordinieren und zu steuern. Aber auch Betroffene selbst oder Mitarbeiter bzw. Verantwortliche aus kirchlichen Einrichtungen, in denen es einen Verdacht oder konkreten Fall gab, können sich direkt hierhin wenden. Bei der Bearbeitung aktueller Fälle sorgt der Interventionsbeauftragte dafür, dass der Schutz der Betroffenen Vorrang vor den Interessen der Institution hat.

Die Intervention arbeitet mit den Ansprechpersonen, der Präventionsbeauftragten, der Staatsanwaltschaft, den Fachabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat, externen Fachstellen und Ämtern zusammen. Die Arbeit umfasst bei Verdachtsfällen sowohl das staatliche als auch das kirchliche Verfahren. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz und die Hilfe für Betroffene und Sorge dafür zu tragen, dass Leitungsverantwortliche ihrer Verantwortung gemäß handeln und Bedinungen zu schaffen, damit der Täter, die Täterin, sich seiner / ihrer Verantwortung stellt.

Grundlage für die Arbeit der Interventionsstelle sind die am 1. Januar 2020 für das Bistum Aachen in Kraft gesetzte „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die Ausführungsbestimmungen zur Ordnung.

Kontakt

Christoph Urban (kommissarisch)
Interventionsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Klosterplatz 7, 
52062 Aachen
Tel: 0241 - 452 204
E-Mail: christoph.urban@bistum-aachen.de

An der Seite der Betroffenen: die Ansprechpersonen

Qualifizierte Ansprechpersonen, die früher Missbrauchsbeauftragte hießen, sind in der Stabsabteilung PIA (Prävention, Intervention, Ansprechperson) erste Anlaufstelle für Betroffene. Sie führen Beratungsgespräche und helfen Mitarbeitern aus kirchlichen Einrichtungen bei der Klärung von Verdachtsmeldungen. Dabei informieren sie auch über mögliche Verfahrenswege und weisen auf unabhängige, externe Beratungsstellen hin. Bei konkreten Verdachtsfällen im kirchlichen Bereich wird die Interventionsstelle einbezogen, die die dafür vorgesehenen Maßnahmen in die Wege leitet.

Die Ansprechpersonen arbeiten unabhängig. Sie sind vom Bischof beauftragt, auf der Grundlage der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ an der Seite der Betroffenen zu sein und sie zu unterstützen. Sie helfen auch bei notwendigen Anträgen und Formularen zur Anerkennung des Leids. In Kürze werden fünf neue Ansprechpersonen ihre Aufgaben aufnehmen.

Kontakt für Betroffene von sexualisierter Gewalt