Die Präventionsbeauftragte innerhalb der Stabsabteilung PIA (Prävention, Intervention, Ansprechperson) beim Bistum Aachen berät kirchliche Rechtsträger bei der Entwicklung und Umsetzung der vorgeschriebenen Institutionellen Schutzkonzepte, prüft diese fachlich und sorgt schwerpunktmäßig für die Aus- und Weiterbildung in diesem Punkt auf allen hierarchischen Ebenen. Die Qualifizierung der Schulungsreferenten und die Erstellung von Schulungsmaterialien und anderen Publikationen sind ebenfalls hier verankert.
Grundvoraussetzung für eine Beschäftigung im Bistum Aachen ist ein Erweitertes Führungszeugnis für alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten. Außerdem sind für diese Personen Schulungen zum Thema Prävention verpflichtend. Diese Schulungen sind auch Bestandteil der Ausbildung für Priester, Pastoral- und Gemeindereferenten.
Um eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, sind alle Rechtsträger der Diözese Aachen – wie z.B. Pfarrgemeinden und Kindergartenträger – verpflichtet, eine Präventionsfachkraft in ihrer Einrichtung zu benennen. Deren Aufgabe ist es, die Verantwortlichen darin zu unterstützen, konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen bzw. verbindliche Präventionsmaßnahmen in einem Institutionellen Schutzkonzept ihrer Einrichtung zu beschreiben und festzulegen.
Grundlage für die Arbeit im Bereich Prävention ist die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ für das Bistum Aachen.