Zum Inhalt springen

Interventionsstelle gegen sexualisierte Gewalt

Die Intervention bearbeitet aktuelle Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt. Sie verantwortet und koordiniert die Unterstützung für Betroffene sowie für betroffene bischöfliche Einrichtungen und Gemeinden. Schutz und Hilfe für Betroffene stehen im Mittelpunkt der Arbeit.

Die Interventionsbeauftragte arbeitet als Teil der Stabsabteilung PIA mit den Ansprechpersonen, den Staatsanwaltschaften, den Fachabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat, externen Fachstellen und Ämtern zusammen. Die Arbeit umfasst bei Verdachtsfällen sowohl das staatliche als auch das kirchliche Verfahren. Für kirchliche Rechtsträger ist die Interventionsbeauftragte Beraterin und Koordinatorin.

Die Intervention trägt Sorge dafür, dass Leitungsverantwortliche ihrer Verantwortung gemäß handeln und schafft die Bedingungen, dass sich der Täter/die Täterin seiner/ihrer Verantwortung stellt.

Grundlage der Arbeit ist die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“, die am 1. Januar 2020 im Bistum Aachen in Kraft gesetzt und am 19. Februar 2021 durch detaillierte Ausführungsbestimmungen ergänzt wurde. Mit den Ausführungsbestimmungen werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe geregelt. Die Interventionsordnung und die Ausführungsbestimmungen legt die Aufgaben und die Befugnisse sowohl der/des Interventionsbeauftragten aus auch der Ansprechpersonen fest.  Sie regelt zum Beispiel, was nach einer Verdachtsmeldung passieren muss oder, das bei lebenden Beschuldigten immer die Staatsanwaltschaft einzuschalten ist. 

 

Wer kann sich bei der Interventionsstelle des Bistums Aachen melden?

Jede/Jeder…

    • … Betroffene, die eine offizielle Meldung machen möchten.
    • …, die/der einen Verdacht über sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext bei der Intervention melden.
    • ..., die/der eine anonyme Fallberatung im Vorfeld bei Vermutungsfällen sexualsierte Gewalt sucht.

Für kirchliche Rechtsträger und betroffene Einrichtungen ist die Interventionsbeauftragte Beraterin und Koordinatorin und bespricht die weiteren Schritte.