(Quellen: Seite 11-13. Seite 341-373)
In 13 Themenfeldern geben die Gutachter Empfehlungen für eine Verbesserung bzw. Optimierung des Umgangs mit Fällen sexualisierter Gewalt:
- Kirchliche Verantwortungsträger sollen noch stärker mit Betroffenen in Kontakt treten (S.12 sowie S. 341)
- Die Stelle des/der Interventionsbeauftragten soll rechtlich gesichert unabhängig sein und die Tätigkeit der Öffentlichkeit korrekt dargestellt werden (S. 12 sowie S. 351ff.)
- Auch Fürsorge für die Beschuldigten sexueller Gewalt könnte, wenn wohlverstanden, den präventiven Opferschutz verbessern. Täter sollten nicht mehr in der Seelsorge tätig und vielmehr in ein Umfeld mit bestmöglicher Sozialkontrolle eingebettet sein. Hierfür soll ein Hilfs- und Schutzsystem entwickelt werden (S. 12f sowie S. 361ff.)
- In hohem Maß wirksam wäre den Autoren zufolge eine Stärkung der Rolle der Frauen in kirchlichen Leitungsfunktionen (S.13 sowie S.373)
- Kirchliche Möglichkeiten sollten genutzt werden, um die Entwicklung von Kindern frühestmöglich aktiv zu unterstützen, dass sie dem Versuch einer sexuellen Annäherung durch Erwachsene selbstbewusst entgegentreten können (S.13 sowie S. 372)
- Etablierung eines Gutachterpools und Evaluierung der Gutachtertätigkeit (S. 365)
- Kritische Reflexion des priesterlichen Selbstverständnisses (S. 366)
- Kritische Überprüfung der priesterlichen Aus- und Fortbildung ( S.367)
- Ausgestaltung des Betroffenenbeirats (S. 369)
- Vertiefende, auch interdisziplinäre Forschung sowie institutionalisierter Austausch von Wissen und Erfahrungen auf internationaler Ebene (S. 370f.)
- Eine Reform sowohl des kirchlichen Sexualstrafrechts als auch des kirchlichen Strafverfahrensrechts (S.342)
- Optimierung der Verwaltungsstrukturen und -abläufe durch Standardprozesse, Professionalisierung, verbesserte Aktenführung sowie Begrenzung der Amtszeiten von Verantwortungsträgern (S. 353 ff.)
- Einführung und Überarbeitung diverser disziplinarischer Maßnahmen (S.349f.)