Zum Inhalt springen

Die Vergangenheit aufarbeiten: Auftrag und Ziel des externen Gutachtens

Für das Bistum Aachen hat sich Bischof Dr. Helmut Dieser der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt verschrieben. In einem Bischofsbrief am 11. November 2020 schreibt er: „Jenseits aller rechtlichen Fragen ist es meine moralische Pflicht, und die Pflicht meiner Mitbrüder, dass wir uns der Verantwortung stellen. Dass wir Verbrechen und Vertuschungen beim Namen nennen.” An die Betroffenen gewandt, fügte er hinzu: „Wir müssen diesen Schritt tun. Damit wir durch die Aufarbeitung den Betroffenen Wahrheit und Respekt bieten können. Damit wir sicherstellen können, dass Menschen im Bistum Aachen nie wieder im Namen der Kirche seelische und körperliche Gewalt angetan wird. Und damit wir weiteren Betroffenen und Zeugen Mut machen können, sich zu öffnen und Missbrauch zu melden.” 

Das externe Gutachten, erstellt durch die Münchener Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl ist ein wichtiger Teil dieser Aufarbeitung der Vergangenheit. Es soll aber auch dazu beitragen, Prävention und Intervention weiter zu verbessern. Ziel ist die nachhaltige Verhinderung von sexualisierter Gewalt, ihrer Verharmlosung und Vertuschung.

Das Gutachten sollte Fälle eines möglichen sexuellen Missbrauchs prüfen. Diese Fälle sind mutmaßlich durch Kleriker erfolgt, die im Dienst des Bistums Aachen standen bzw. stehen oder in dessen Auftrag tätig waren bzw. sind. Identifiziert wurden diese Fälle aufgrund von Meldungen bei Ansprechpersonen oder im Rahmen der Auswertung von Personal- und sonstigen Akten, vor allem im Rahmen der MHG-Studie. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 1965 bis 2019.

Das Gutachten hat die Fälle dahingehend evaluiert, ob die Vorgehensweise der damaligen Verantwortlichen im Einklang mit den damals bestehenden Vorgaben des kirchlichen und des staatlichen Rechts und/oder des kirchlichen Selbstverständnisses stand bzw. steht. 

Die Gutachter hatten den Auftrag

  • systemische Ursachen betreffend sexualisierter Gewalt durch Kleriker herauszuarbeiten;
  • Verantwortlichkeiten auf Ebene der Bistumsleitung im Hinblick auf den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt zu prüfen;
  • soweit möglich Verantwortliche zu benennen;
  • und aus ihrer Sicht bestehende Optimierungsvorschläge im Hinblick auf den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt zu unterbreiten.

Hier können Sie das gesamte Gutachten nachlesen:
https://westpfahl-spilker.de/wp-content/uploads/2020/11/Gutachten_Bistum_Aachen.pdf

2022-01-05 Ziele der Aufarbeitung