Bistum setzt neues Arbeitsrecht zum 1. Januar 2023 um

Generalvikar Dr. Andreas Frick (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
Generalvikar Dr. Andreas Frick
Datum:
Do. 29. Dez. 2022
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Aachen, - Das Bistum Aachen setzt die novellierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" zum 1. Januar 2023 um. "Als Kirche akzeptieren wir veränderte Bedingungen  unserer pluralen Gesellschaft. Die Zeiten sind endgültig passé, in denen der Dienstgeber für sich in Anspruch nehmen konnte, die private Lebensführung der Mitarbeitenden beurteilen zu wollen,“ sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick. 

Explizit wie nie zuvor werde Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Die katholische Identität dokumentiere sich in den Leitbildern, einer positiven Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und einem christlichen Charakter der verschiedenen kirchlichen Einrichtungen, die von allen in der Dienstgemeinschaft in ihren Kompetenzen mitgetragen werde.

Nach der neuen Grundordnung können alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.

Damit einher geht ein weiterer wichtiger Punkt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Abgesehen von Ausnahmefällen bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund. Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung oder  Weiterbeschäftigung entgegen.

Die Religionszugehörigkeit ist nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Das gilt zum einen für pastorale und katechetische Dienste und zum anderen für diejenigen Tätigkeiten, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. Von allen Mitarbeitenden wird im Rahmen ihrer Tätigkeit die Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung erwartet.
Die neue Grundordnung gilt für rund 40 000 Beschäftigte im Bistum Aachen, darunter auch alle Mitarbeitenden der Caritas. In ihrer Neufassung gilt die Grundordnung für alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und alle Beschäftigtengruppen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte den Beschluss im November 2022 mit der erforderlichen Mehrheit  als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die in diesem Jahr in einem Rekordtempo einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für insgesamt rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas.