„Die Würde des Menschen ist unantastbar“:Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser appelliert an den Bundestag

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ (Art. 1 GG)
Dieser Erste Artikel des Grundgesetzes darf in keinem seiner beiden Aussageziele eingeschränkt werden. Die Würde, die das Grundgesetz zuspricht, ist ganz und unteilbar.
Und kein menschliches Wesen darf zu irgendeinem Teil von dieser Würde ausgenommen werden.
Darum appelliere ich an das freie Gewissen aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Bitte sorgen Sie durch Ihr verantwortliches Wahlverhalten dafür, dass der Konsens über diese uneingeschränkte Verfassungsgarantie in allen Organen des Staates erhalten bleibt!
Bitte sorgen Sie dafür, dass Positionierungen, die ein gestuftes Konzept der Menschenwürde vertreten und dem menschlichen Leben vor der Geburt diese Würde nicht zuerkennen wollen, im höchsten Gericht unseres Staates nicht wirkmächtig werden!
Damit würde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der zu schweren Beeinträchtigungen des Gemeinwohls führt, weil in Folge einer solchen Aufteilung und Begrenzung des Würdebegriffs tiefgreifende Folgeanwendungen nicht mehr abwendbar wären.
Der demokratische Grundkonsens unserer Gesellschaft im Bewusstsein unantastbarer Werte, auf denen die Demokratie ruht, würde geschwächt, und dadurch würden auch weitere Gefährdungen schutzbedürftiger menschlicher Existenz in Deutschland drohen.
Genau dies wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes für die Zukunft Deutschlands mit Artikel 1 für alle Zukunft verhindern.