Die Abteilung „Vermögen Kirchengemeinden“ übt in Bezug auf die Aufgabenbereiche Finanzen, Bau- und Personalwesen sowie Liegenschaften der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände und deren Einrichtungen die Aufsicht unter Beachtung der Partikularnormen, der Geschäftsanweisung für die Kirchenvorstände sowie sonstiger kirchlicher und profaner Vorschriften aus.
Sie plant und steuert die (Weiter-)Entwicklung und den Einsatz systematischer Instrumente in Finanzverwaltung, Personal- sowie Bauwesen und Liegenschaftsverwaltung der KGV/ KG.
Als Fachstelle für kirchliches und profanes Vermögens-, Bau- und Liegenschaftsrecht stellt sie ihr Wissen den Verwaltungszentren zur Verfügung und bietet den Verwaltungszentren fachliche Begleitung und Qualifizierung an.

