Wenn sich nicht genügend Kandidierende für die Kirchenvorstandswahl am Wochenende des 8. und 9. No- vember 2025 finden, muss eine Vermögensverwaltung angeordnet werden. Es wird weder ein Dispens erteilt (einzige Ausnahme Fusion zum 01.01.2026) noch eine Nachwahl ermöglicht.
Im Bistum Aachen wird am 8. und 9. November gewählt.
Die Kirchenvorstandswahl ist ein bedeutendes Ereignis für unsere Gemeinden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die für die Wahl und die Arbeit des Kirchenvorstands relevant sind.
Der Kirchenvorstand: Zusammensetzung und Amtsdauer – Wer übernimmt Verantwortung? Wie lange dauert eine Amtszeit?
Die Aufgaben des Kirchenvorstands gemäß Wahlordnung – Einblick in die vielfältigen Verpflichtungen und Entscheidungsprozesse.
Die Aufgaben und Zeitplan des Wahlvorstands gemäß Wahlordnung – Detaillierte Informationen zur Durchführung und Organisation der Wahl.
Diese Webseite bietet Ihnen die nötigen Informationen, um sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und die Zukunft Ihrer Gemeinde mitzugestalten. Informieren Sie sich und seien Sie dabei!
Alle Informationen finden Sie ebenfalls zusammengefasst im nebenstehenden PDF: FAQS Kirchenvorstandswahl.