Psychosoziale Notfallversorgung - Betroffene (PSNV-B)

Das Kernarbeitsfeld der Notfallseelsorge Krefeld (NFS) ist die Erstbetreuung von Menschen, die von einem belastenden Ereignis im häuslichen oder außerhäuslichen Umfeld betroffen sind. Dies schließt auch die Psychosoziale Notfallversorgung Betroffener (PSNV-B) bei Großschadensereignissen ein.

Sofern eine Betreuung nicht durch eigene Kräfte geschieht, kann die Notfallseelsorge auch für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei in Dienst genommen werden.

Dank des Zugewinns an ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können die Kirchen in einer inzwischen nahezu lückenlosen 24-Stunden-Rufbereitschaft „Erste-Hilfe für die Seele“ an den Menschen in Krefeld leisten.

Durch die Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Krefeld ist ein ehren- oder hauptamtlicher Seelsorger oder eine Seelsorgerin über deren Leitstelle für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst erreichbar.

Belastende Ereignisse, in deren Folge Notfallseelsorger*innen hinzugezogen werden können, sind unter anderem:

  • Tod eines Angehörigen im häuslichen Bereich

  • Verkehrsunfall

  • Tod eines Kindes

  • Plötzlicher Kindstod

  • Todesbenachrichtigung durch die Polizei

  • Suizid

  • Suizidalität

  • Brand

  • Großschadenslage

Notfallseelsorge ist ein Angebot, das Menschen in Not ungeachtet ihrer Konfession, Religion oder Weltanschauung gilt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sie immer bemüht sein, auch weitergehende Begleitung zu ermöglichen, wenn dies angezeigt erscheint.

Im christlich geprägten Umfeld kann die Notfallseelsorge darüber hinaus durch ihre schnelle Erreichbarkeit dem Handeln einer Kirchengemeinde oder der funktionalen pastoralen Dienste vorausgehen, ohne diese zu ersetzen. Durch eine geregelte Übergabe an die örtliche Seelsorge wird eine nachgehende seelsorgliche Begleitung bisweilen sogar erst möglich.