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Für eine Kultur der Achtsamkeit

Prävention sexualisierter Gewalt

Den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt die Präventionsordnung bereits seit 2011 im Bistum Aachen fest. Seitdem werden alle Mitarbeitenden, die mit Kindern- und Jugendlichen und/oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten, geschult. Das schafft Handlungssicherheit. 

Ebenso fordert die Präventionsordnung, dass alle katholischen Einrichtungen im Bistum Aachen jeweils ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeiten, das die jeweiligen Risikofaktoren benennt und die Schutzmaßnahmen so konkret wir möglich formuliert. Die regelmäßige Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses  (EFZ) von jedem Mitarbeitenden ist eine davon, die ebenfalls in der Präventionsordnung festgesetzt ist.  Qualifizierte Präventionsfachkräfte müssen in jeder Einrichtung ansprechbar sein, die Meldewege kennen und das Thema Prävention vor Ort umsetzen.  Alle fünf Jahre werden die Schutzkonzepte auf Aktualität überprüft.

Die Präventionsbeauftragte innerhalb der Stabsabteilung PIA (Prävention, Intervention, Ansprechperson) beim Bistum Aachen, Mechtild Bölting, berät kirchliche Rechtsträger bei der Entwicklung und Umsetzung der vorgeschriebenen Institutionellen Schutzkonzepte, prüft diese fachlich und sorgt schwerpunktmäßig für die Aus- und Weiterbildung. Die Qualifizierung der Schulungsreferenten und die Erstellung von Schulungsmaterialien sowie anderen Publikationen sind ebenfalls hier verankert.

Die Präventionsbeauftragte ist verantwortliche dafür, dass die Standards, die in der Präventionsordnung beschrieben sind, umgesetzt werden.  

Basis der Arbeit ist die NRW Präventionsordnung, die mit allen fünf (Erz-) Diözesen in NRW abgestimmt wird. Sie verfolgt das Ziel, Schutzbedürftigen sichere Räume zu bieten. Die darin formulierten Maßnahmen zum Schutz der uns anvertrauten schutzbedürftigen Menschen werden seit 2011 umgesetzt und werden regelmäßig aktualisiert.

 

Das Wichtigste in Kürze:

    • Alle katholischen Einrichtungen verfügen über ein Institutionelles Schutzkonzept.
    • Verpflichtende Präventionsschulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2011 hat das Bistum Aachen mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. 
    • Ständige Weiterentwicklung der seit 2011 in Kraft gesetzten Präventionsordnung.
    • Jede/jeder haupt- und ehrenamtliche/-r Mitarbeiterin/Mitarbeiter ist verpflichtet, alle fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

 

Mechtild Bölting

Mechtild Bölting

Präventionsbeauftragte für das Bistum Aachen
Klosterplatz 7
52062 Aachen