Kircheneintritt / Wiedereintritt / Konversion

Beschäftigen Sie sich mit dem Gedanken, in die katholische Kirche einzutreten?
Als katholische/r Christ/Christin können Sie alle Rechte in der Kirche wahrnehmen, z. B. Patenschaften, Kandidaturen für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand. Sie verpflichten sich gleichzeitig, den Auftrag der Kirche ihren Kräften entsprechend mitzugestalten.

Wenn Sie bisher keiner Religionsgemeinschaft oder einer nicht-christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten, sich jedoch für den christlichen Glauben interessieren und katholisch werden möchten,

informieren Sie sich bitte untern den Menüpunkten Glaubensorientierung oder Erwachsenentaufe . Hier finden Sie Ansprechpartner, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen und Sie auf Ihrem Weg begleiten. Mit all Ihren Fragen und Anregungen sind Sie herzlich willkommen!

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und wieder aufgenommen werden möchten,

sollten Sie wissen: Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen; die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte; der Wunsch nach Übernahme des Patenamtes; der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis; Schicksalsschläge; die Suche nach dem Lebenssinn oder besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen…

Suchen Sie als erstes das Gespräch mit einem Seelsorger bzw. einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens, ggf. aus Ihrer Wohnortpfarrei (Die Kontaktdaten finden Sie hier). Eine Liste mit Ansprechpartner/innen, die Ihnen in den Regionen des Bistums Aachen zur Verfügung stehen, finden Sie rechts auf dieser Seite.

Gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner stellen Sie beim Bischöflichen Generalvikariat Aachen einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche. Erforderlich dafür sind folgende Dokumente:

  • Austrittsbescheinigung (Amtsgericht)
  • Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufregister der Gemeinde, in der Sie getauft wurden.
  • Personalausweis

Der Bischof beauftragt dann einen Priester, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Die Wiederaufnahme findet, je nach Wunsch, im Rahmen einer privaten gottesdienstlichen Feier oder in einem Gemeindegottesdienst statt, an dem zwei Christen als Zeugen teilnehmen sollten und zu der Sie weitere Gäste einladen können. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, kann Ihnen der Priester im Rahmen der Wiederaufnahmefeier auch das Sakrament der Firmung spenden.

Von Ihrer Wiederaufnahme erhalten Ihre Pfarrgemeinde, Ihre Taufgemeinde, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt Nachricht.

Wenn Sie aus einer anderen christlichen Kirche oder Gemeinde in die katholische Kirche übertreten wollen,

vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem Seelsorger bzw. einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens, ggf. aus Ihrer Wohnortpfarrei (Die Kontaktdaten finden Sie hier) oder mit einem der rechts auf dieser Seite aufgeführten Ansprechpartner/innen über die Motive, die Sie zur Konversion bewegen und über Ihre Wünsche und Erwartungen an die katholische Kirche.

Mit Ihrem Gesprächspartner/Ihrer Gesprächspartnerin klären Sie auch, in welcher Weise Sie sich auf die Aufnahme in die katholische Kirche vorbereiten wollen, und nehmen Kontakt zu einem Priester auf, der Sie in die katholische Kirche aufnehmen wird. Er stellt einen Aufnahmeantrag beim Bischöflichen Generalvikariat Aachen. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

  • die Austrittsbescheinigung aus der Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft, deren Mitglied Sie waren (Amtsgericht oder Glaubensgemeinschaft)
  • Taufurkunde der bisherigen Kirche
  • ggf. standesamtliche bzw. kirchliche Eheschließungsurkunde
  • Personalausweis

Der Priester wird dann vom Bischof beauftragt, Sie in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie in Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft empfangen haben und deren Gültigkeit die katholische Kirche anerkennt, wird nicht neu gespendet oder wiederholt.

Die Aufnahme in die katholische Kirche erfolgt in der Regel im Rahmen einer Eucharistiefeier. Je nachdem, ob Sie Ihren Weg in die katholische Kirche diskret oder öffentlich beschritten haben und Ihren Wünschen entsprechend, wird die Aufnahmefeier im kleinen Kreis oder im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes gefeiert. In jedem Fall ist vorgesehen, dass Sie

  • das Glaubensbekenntnis sprechen
  • das Sakrament der Erstkommunion empfangen
  • gefirmt werden

Ihr/e Firmpate/Firmpatin wird als katholische/r Christ/Christin Ihren Weg in die katholische Kirche weiterhin begleiten.

Über Ihrer Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrgemeinde, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.

www.katholisch-werden.de

Dom

Kontakt

Regionen Aachen-Stadt und -Land:

Katholische Glaubensorientierung
Klaus Szudra
Bendelstraße 35
52062 Aachen
fon: 0241 47 581 172
klaus.szudra@bistum-aachen.de
www.glaubensorientierung-aachen.de 

Büro der Regionen für die Regionen Aachen-Stadt/Aachen-Land

Pastoralreferentin Marielies Schwering
Eupener Straße 134
52066 Aachen
fon: 0241 47 90 105
marielies.schwering@bistum-aachen.de

Region Düren

Pfarrer Hans-Otto von Danwitz
Annaplatz 8
52349 Düren
fon: 02421 38898-0
hans-otto.von-danwitz@st-lukas.org

Region Mönchengladbach/Heinsberg

Büro der Regionen für die Regionen Mönchengladbach und Heinsberg
Pastoralreferent Frank Seeger-Hupperten
Bettrather Straße 22
41061 Mönchengladbach
fon: 02161 980611
frank.seeger-hupperten@bistum-aachen.de