Organe der Vermögensverwaltung

Der Diözesanbischof verantwortet und setzt nach Beratung mit den diözesanen Gremien und Räten die pastoralen Schwerpunkte für das (wirtschaftliche) Handeln des Bistums Aachen.

Durch Spezialmandate hat der Bischof dem Generalvikar die Vollmacht übertragen, das Bistum Aachen in allen Rechtsgeschäften zu vertreten und gemäß den Verfahrensregelungen des Bistums  Verpflichtungen einzugehen.

Der vom Bischof nach Anhörung des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats sowie des Konsultorenkollegiums ernannte Ökonom verwaltet das Vermögen des Bistums Aachen gemäß des vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats beschlossenen Budgets und ist bevollmächtigt im Rahmen der ordentlichen Vermögensverwaltung des Bistums Aachen rechtsgeschäftlich zu handeln.

Im Rahmen der Tätigung von Ausgaben bzw. der Verfügung über das Vermögen des Bistums Aachen überwacht der Ökonom die Rechtmäßigkeit der Anordnung bzw. der eingegangenen Verpflichtungen durch den Diözesanbischof, den Generalvikar oder andere von ihm dazu Beauftragte.

Der Ökonom erstellt den Jahresabschluss und berichtet regelmäßig dem Diözesanbischof, dem Generalvikar und dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat über die wirtschaftlichen Entwicklungen.

Mit Beauftragung des Bischofs vom 10. September 2020 überwacht der Ökonom zudem die Vermögensverwaltung der dem Bischof unterstellten öffentlichen juristischen Personen, insbesondere der Kirchengemeinden und der Ordensgemeinschaften bischöflichen Rechts.

Der mehrheitlich gewählte Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat über die Vermögensverwaltung des Bistums Aachen.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

  • beschließt über das vom Ökonom aufgestellte Budget des Bistums
  • beschließt den Kirchensteuer-Hebesatz
  • wählt den Abschlussprüfer
  • stellt den Jahresabschluss fest und
  • entlastet den Ökonomen.

Der aus fünf gewählten Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats gebildete Vermögensrat entscheidet über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte der außerordentlichen Vermögensverwaltung des Bistums und über Bauprojekte von jeweils mehr als 250.000 Euro der Kirchengemeinden. Zudem ist der Vermögensrat ebenso wie der Priesterrat bei allen Akten der Verwaltung, die unter der Beachtung der Vermögenslage des Bistums von größerer Bedeutung sind anzuhören.

Das durch die Mitglieder des Domkapitels in Aachen gebildete Konsultorenkollegium entscheidet zusätzlich zum Vermögensrat über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte der außerordentlichen Vermögensverwaltung des Bistums und ist wie der Vermögensrat bei allen Akten der Verwaltung, die unter der Beachtung der Vermögenslage des Bistums von größerer Bedeutung sind anzuhören.