Teilerlass der Kirchensteuer bei Aufgabe-/Veräußerungsgewinn

Als Mitglied der Kirche leisten Sie mit der Zahlung der Kirchensteuer einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Finanzierung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Einen Überblick darüber erhalten Sie in unserem veröffentlichten Finanzbericht

Das Bistum gewährt seinen Mitgliedern im Falle eines Aufgabe-/Veräußerungsgewinns von Unternehmen/wesentlichen Beteiligungen einen Teilerlass in Höhe von 50 % (abzüglich 3 % Bearbeitungsgebühr der Finanzverwaltung) der auf den Veräußerungs-/Aufgabegewinn entfallenden Kirchensteuer.

Die Frist zur Antragstellung endet mit Ablauf der Festsetzungsfrist.

Einen Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer können Sie in Textform richten an.

kirchensteuer@bistum-aachen.de

oder per Post an:

Bistum Aachen
Hauptabteilung 4 – Finanzen und Vermögen Bistum / Kirchengemeinden
Klosterplatz 7

52062 Aachen

 

Hier finden Sie das Formular Antrag auf Teilerlass Aufgabe-/Veräußerungsgewinn


Dem Antragsformular sind eine Kopie des Einkommensteuerbescheides sowie ein Nachweis über die Höhe der veräußerten Anteile am Gesamtunternehmen beizufügen.

Weitere Unterlagen können im Einzelfall angefordert werden. 

Kontakt

Christoph Maletz (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl

Christoph Maletz