Kappung der Kirchensteuer

Bei der Kappung handelt es sich um eine Begrenzung des Progressionssatzes der Kirchensteuer, indem die Kirchensteuer einen festgelegten Prozentsatz des maßgebenden zu versteuernden Einkommens nicht übersteigt. Dieser sogenannte Kappungssatz beträgt im Bistum Aachen 4% des maßgebenden zu versteuernden Einkommens. Sofern Ihre abgeführte Kirchensteuer innerhalb eines Jahres oberhalb dieses Kappungssatzes liegen sollte, können Sie eine Kappung beantragen. 

Einen Antrag auf Kappung der Kirchensteuer können Sie in Textform richten an:

kirchensteuer@bistum-aachen.de

oder per Post an:

Bistum Aachen
Hauptabteilung 4 – Finanzen und Vermögen Bistum / Kirchengemeinden
Klosterplatz 7
52062 Aachen

Dem Antrag ist eine Kopie des Einkommensteuerbescheides sowie Ihre Bankverbindung beizufügen. Die Frist zur Antragstellung endet mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Weitere Unterlagen können im Einzelfall angefordert werden.