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Aufarbeitung

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist eine Frage der Haltung und Verantwortung, sich mit der Geschichte der vergangenen Jahrzehnte im Bistum Aachen auseinanderzusetzen. Es braucht eine Kultur des Hinsehens und der Transparenz auf allen Ebenen, um sexualisierter Gewalt zu begegnen und durch wirksame Präventionskonzepte zu verhindern. Mit der Veröffentlichung des unabhängigen Missbrauchsgutachtens durch die Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl im November 2020 hatte das Bistum Aachen eine wichtige Zwischenetappe erreicht, um die systemischen Ursachen für sexualisierte Gewalt und Missbrauch im Bistum offenzulegen.

Nicht erst seitdem ist viel passiert: Die strukturelle Beteiligung von Betroffenen, die Neuausrichtung der Priesterausbildung und -begleitung, die Intensivierung und der konsequente Einsatz bestehender Schutzkonzepte in allen Pfarreien und Einrichtungen sowie die weitere Professionalisierung von Intervention und Prävention und eine verlässliche transparente Kommunikationsarbeit sind nur einige Hebel, mit denen das Bistum einem System begegnet, das Klerikalismus und Co-Klerikalismus wirksam werden ließ.

Alle Maßnahmen werden seit fast drei Jahren von unabhängigen Gremien, in denen sich unter anderem Betroffene, Mediziner und Juristen engagieren, begleitet und kontrolliert.

Der Schutz von Betroffenen steht an erster Stelle. Viele von ihnen haben über viele Jahrzehnte ihre eigene Leidensgeschichte verdrängt, um auf diese Weise mit den begangenen Verbrechen durch Priester leben zu können. Sie fordern zu Recht, dass sich Kirche der Verantwortung stellt, und verlangen nach Gerechtigkeit, die es jedoch wohl nie ganz geben kann. Doch es führt kein Weg daran vorbei, sich den Tatsachen zu stellen und gemeinsam Möglichkeiten zu schaffen, dass sich Betroffene melden, um das Dunkelfeld zu erhellen.

Das Bistum Aachen verfügt seit 2010 über eine wirksame Prävention. Im Laufe der vergangenen Jahre ist dieser Fachbereich ausgebaut worden. Prävention, Intervention und Ansprechpersonen sind im Bistum Aachen seit 2020 in einer Abteilung (PIA) zusammengeführt. Zum 1. Januar 2023 wurde PIA zu einer Stabsabteilung mit eigenständiger Leitung und mit größerem Stellenumfang aufgewertet. Mit dieser weiteren Stärkung signalisiert das Bistum Aachen, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt als abteilungsübergreifende Querschnittsaufgabe auch langfristig hohe Priorität genießt.

Präventionsbeauftragte gibt es beim Bistum Aachen seit mehr als zehn Jahren, ein Interventionsbeauftragter wurde 2020 ernannt. Der oder die Interventionsbeauftragte ist zuständig für das Management aktueller Fälle und für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.

Seit 2010 haben insgesamt über 40.000 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Präventionsschulungen teilgenommen.

Gemeinsam haben die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn 2023 ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, das die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen erforscht. Die Ergebnisse wurden im November 2024 veröffentlicht und zeigen, dass Prävention wirkt.

Wir wissen, dass sexueller Missbrauch immer wieder passieren kann. Deshalb ist es wichtig, dauerhaft sensibel und aufmerksam zu sein. Das Bistum Aachen etabliert eine Kultur des Hinsehens und des Zuhörens. Wir gehen schnell und konsequent gegen sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich vor. Beschuldigungen gegen lebende Priester werden zur Anzeige gebracht. Verschweigen und Vertuschen haben keinen Raum.

Bundesweit war die Katholische Kirche eine der ersten Institutionen, die flächendeckend Maßnahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt anbot. Diese umfangreiche Präventionsarbeit ist im Bistum Aachen seit gut zehn Jahren etabliert. Die Gemeinden und Einrichtungen für Kinder/Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben ein Institutionelles Schutzkonzept. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden nehmen an Präventionsschulungen teil und müssen regelmäßig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Präventionsbeauftragte steuert und unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Die Interventionsstelle koordiniert den Schutz und die Hilfe für Betroffene und betreut die Verfahren bei Verdachtsfällen. Wenn Hinweise frühzeitig ernst genommen werden, können weitere Taten verhindert werden.

Und die Aufarbeitung schafft eine neue Gesprächskultur, in der offen über die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft gesprochen werden kann.

Bischof Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds beim Bischöflichen Stuhl eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für Betroffene. Im Solidaritätsfonds sind insgesamt 2 Mio. Euro zurückgestellt und der Fonds wird kontinuierlich aufgefüllt. Da diese Summe als Haushaltsbudget gilt, das von den Gremien genehmigt wurde, mussten Vermögensrat und Konsultorenkollegium bei der Auszahlung von Summen über 100 000 Euro im Falle von positiven UKA-Entscheiden nicht gehört werden.

Der Bischof stellt auf der Basis der Interventionsordnung sicher, dass Beschuldigte und mutmaßliche Täter bis zur rechtlichen Klärung der Vorwürfe keinen aktiven Dienst in der Seelsorge tun. Wenn Beschuldigte noch leben, wird immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, außer wenn sich die Betroffenen ausdrücklich dagegen aussprechen und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. Im Anschluss beginnt das kirchenrechtliche Verfahren.

Unter Bischof Dr. Dieser ist verurteilten Tätern von sexuellem Missbrauch kein seelsorglicher Auftrag erteilt worden. Zudem wird die Einhaltung der den Tätern erteilten Auflagen engmaschig überwacht.  Lebende Kleriker, die der sexualisierten Gewalt beschuldigt worden sind, werden nach Abschluss des weltlichen, strafrechtlichen Verfahrens einem kirchenrechtlichen Verfahren unterworfen. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung gehört seit 2023 ebenfalls zu den Handlungsfeldern der Interventionsbeauftragten. Aktuelle Zahlen fiinden Sie im Jahresbericht 2024 auf Seite 22.

„Aufarbeitung soll aufdecken, in welcher Kultur sexueller Kindesmissbrauch in einer Institution stattgefunden hat, welche Strukturen unter Umständen mit dazu beigetragen haben, dass Täter und Täterinnen Kindern und Jugendlichen Gewalt angetan haben, wer davon gewusst hat, aber sie nicht oder spät unterbunden hat. Sie soll sichtbar machen, ob es unter den Verantwortlichen in den Institutionen zu dem Zeitpunkt des Missbrauchs eine Haltung gab, die Gewalt begünstigt und Kinder oder Jugendliche abgewertet hat, und sie will klären, ob und wenn ja warum sexueller Kindesmissbrauch in einer Einrichtung vertuscht, verdrängt, verschwiegen wurde. Auf der Basis dieser Erkenntnisse zielt Aufarbeitung auf Anerkennung des Leids und auf die Rechte und Unterstützung erwachsener Betroffener. Sie will einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihre Rechte zu etablieren, und sie zielt darauf, die Gesellschaft für die Dimensionen sexuellen Kindesmissbrauchs zu sensibilisieren. Durch öffentliche Berichterstattung und Empfehlungen kommt Aufarbeitung zu einem Ergebnis, an das für Prävention angeknüpft werden kann.“ 

Quelle: DEFINITION entnommen aus UBSKM Rechte und Pflichten

Das unabhängige Gutachten der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl  (heute  Westpfahl Spilker) hat die systemischen Ursachen durch Klerikalismus und sogenannten Co-Klerikalismus klar benannt. Die Maßnahmen und Konsequenzen können Sie hier nachlesen.