Missio Canonica für 52 Religionslehrerinnen und -lehrer

Erstmals mit Bischof Dr. Helmut Dieser

missio canonica 2018 (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
missio canonica 2018
Datum:
Mo. 12. März 2018
Von:
Stabsabteilung Kommunikation
52 Religionslehrerinnen und -lehrer erhielten am Freitag, 9. März, im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes im Aachener Dom die kirchliche Beauftragung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes (Missio Canonica).
missio canonica 2018 (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
missio canonica 2018

Erstmals hat Bischof Dr. Helmut Dieser den Gottesdienst zelebriert und die Urkunden überreicht.

In seiner Predigt verglich der Bischof den Religionsunterricht mit einem Tisch, an dem man gemeinsam sitzt, spannende Dinge austauscht und dabei satt und zuversichtlich wird. Damit der Tisch stehen könne, brauche er mindestens drei Beine. Das erste Bein: Die eigene Konfession dürfe kein fake sein, kein alter Hut, keine peinliche Angelegenheit. Das zweite Bein seien die Basics, das Grundwissen der eigenen Religion. Und das dritte Bein schließlich: „das sind Sie selbst, liebe Lehrerinnen und Lehrer. Heute feiern wir, dass dies ebenfalls in Ihnen ganz authentisch, voll da und tragfähig ist", betonte der Bischof.

Im Bistum Aachen unterrichten über 3.000 Lehrer Tag für Tag knapp 150.000 Schüler an ungefähr 700 Schulen im Fach Katholische Religionslehre. Indem diese Lehrer dadurch den Schulen zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages verhelfen, leisten sie einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Die Bereitschaft junger Menschen, sich für die Glaubensvermittlung im Raum der Schule zur Verfügung zu stellen und zu qualifizieren, setzt ein deutliches Zeichen für die besondere Bedeutung der Schule als Lernort des Glaubens.

Der feststehende Begriff für die kirchliche Lehrbeauftragung lautet "Missio canonica". Dies bedeutet: Kirchliche Sendung. Die Religionslehrer sind durch den Bischof gesandt, im Raum der Schule den christlichen Glauben in Gemeinschaft mit der Kirche zu vermitteln. Zudem erfüllen sie ihren Dienst mit staatlicher Unterrichtsbefähigung und als Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. eines anderen staatlich anerkannten Schulträgers. Grundlage für ihre Anstellung ist in der Regel die entsprechende Staatsprüfung für ein Lehramt und in jedem Falle die Kirchliche Bevollmächtigung.

missio canonica 2018 (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
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