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Es entstehen geringere Kosten als beim Gründen einer rechtsfähigen Stiftung.
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Die Gründung einer Treuhandstiftung kann innerhalb eines kurzen Zeitraums von wenigen Wochen durchgeführt werden.
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Bei der Treuhandstiftung können die Stiftungsarbeit und der damit verbundene Verwaltungsaufwand nahezu vollständig auf den Treuhänder übertragen werden.
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Eine Treuhandstiftung genießt die gleichen steuerlichen Vorteile wie eine selbständige Stiftung.
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Bei der Treuhandstiftung gibt es keine Stiftungsaufsicht.
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Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Treuhandstiftung bedarf somit keines staatlichen Anerkennungsakts und unterliegt auch nicht einer staatlichen Aufsicht.
Sie wünschen sich mehr Informationen dazu oder interessieren sich bereits für die Gründung einer Treuhandstiftung?