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Für die Einrichtung eines Stiftungsfonds bedarf es deutlich weniger Grundkapital als bei Gründung einer eigenständigen Stiftung.
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Sie haben die Möglichkeit, dem Fonds einen Namen zu geben. Der eigene Name ist zum Beispiel für den Stiftungsfonds möglich.
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Sie können in einem gewissen Rahmen Einfluss nehmen auf den Zweck der Mittelverwendung. Wenn Sie beispielsweise für ein bestimmtes Thema brennen oder Ihnen eine bestimmte Region besonders am Herzen liegt, wäre die Gründung eines Stiftungsfonds möglich, der die Verwendung auf Ihren gewünschten Zweck eingrenzt.
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Sie haben weniger Verwaltungsaufwand als bei der Gründung einer eigenen Stiftung. Denn um die Verwaltung des Stiftungsfonds kümmert sich die Stiftung. Sie trägt auch die Verantwortung dafür, dass das gestiftete Vermögen im Wert erhalten bleibt bzw. rentabel und sicher angelegt wird.
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Des Weiteren informiert Sie die Stiftung regelmäßig über die Entwicklung Ihres Fonds, die erwirtschafteten Erträge und die dadurch unterstützten Projekte.
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Die steuerlichen Vorteile sind die gleichen wie bei einer rechtlich selbstständigen Stiftung.
Sie haben noch Fragen zu Stiftungsfonds, Ihren Möglichkeiten diesbezüglich und möchten sich diesbezüglich informieren?