
Rat des Pastoralen Raumes
Der Rat des Pastoralen Raumes ist das oberste beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben in den 44 Pastoralen Räumen des Bistums Aachen. In ihm arbeiten Priester und Laien, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben innerhalb des Pastoralen Raumes zu gestalten. Der Rat des Pastoralen Raumes ist verantwortlich für die „grundlegenden Fragen der Pastoral" im jeweiligen Pastoralen Raum. Hier wird informiert, beraten und soweit wie möglich entschieden – unter anderem über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit oder die Verantwortung für den Dienst am Nächsten.
Der Rat des Pastoralen Raumes ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen anfallen. Er nimmt den gesamten Pastoralen Raum in den Blick und vergewissert auch die Orte von Kirche. Dazu zählen weitere Orte und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen und Institutionen, die als Orte von Kirche in Frage kommen. Der Rat darf Ausschüsse gründen und kann so bei Bedarf auch kleinere Einheiten in einzelnen Ortsteilen abbilden und z. B. auf diese Weise Ortsausschüsse legitimieren.
Die Aufgaben des Rates, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise sind festgelegt in der Satzung für den Rat des Pastoralen Raumes und der zugehörigen Wahlordnung.