Wahlen zu den Kirchenvorständen: zwei Termine:Ungleichzeitigkeit durch Fusionen. Wer wählt wann und warum?

Ursprünglich sollten die Kirchenvorstände im Herbst 2024 neu gewählt werden. Die Wahl wurde durch die Modernisierung des Kirchenvorstandsrechtes in Nordrhein-Westfalen verlegt, um das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz jeweils durch ein Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) auf diözesaner Ebene zu ersetzen. Mit Wirkung zum 1. April 2025 traten das geänderte Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) sowie eine geänderte Wahlordnung für Kirchenvorstände im Bistum Aachen in Kraft. Aufgrund der Ungleichzeitig von Beratung und Beschlussfassung in den einzelnen Kirchvorständen gibt es nun zwei Wahltermine.
Wahl und Vermögensverwaltung bei Aufhebung und Neugründung von Kirchengemeinden/Pfarreien
Fusionen zum 1. Januar 2026 haben Auswirkungen auf die Wahl der Kirchenvorstände. Denn mit Vollzug der Fusionen zum 1. Januar 2026 endet, sofern es sich um Neugründungen von Kirchengemeinden/Pfarreien handelt, mit Ablauf des 31. Dezember 2025 die Existenz der ursprünglichen Pfarreien/Kirchengemeinden und damit auch ihrer entsprechenden Organe, d.h. des Kirchenvorstands.
Die Wahl der Kirchenvorstände in den zum 1. Januar 2026 neu zu gründenden Kirchengemeinden wird für den 9./10. Mai 2026 festgesetzt, um die erforderliche Zeit für die Einholung der staatlichen Genehmigung bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen sicherzustellen. Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2026 und den konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Kirchenvorstände wird vorübergehend eine Vermögensverwaltung eingesetzt.
Wahl und Vermögensverwaltung bei Einpfarrungen
Sofern es sich bei den Fusionen um sogenannte Einpfarrungen handelt, also Erweiterung der Kirchengemeinde, bleibt der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde, in die eingepfarrt wird, im Amt bis zur Wahl des neuen Kirchenvorstands am 9./10. Mai 2026.
Wahl bei Kirchengemeinden, die über den 31. Dezember 2025 hinaus bestehen
Für alle anderen Kirchengemeinden, die über den 31. Dezember 2025 hinaus bestehen bleiben, findet die KV-Wahl planmäßig am 8./9. November 2025 statt.